Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Landespflegeprogramm 2017: Förderung für Naturschutz, Biotop- und Landschaftspflege kann bis 30. November beantragt werden

Das Land Baden-Württemberg fördert auch im kommenden Jahr Maßnahmen des Naturschutzes, der Biotop- und Landschaftspflege sowie der Landeskultur. Förderanträge können bis zum 30. November 2016 bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bodenseekreis eingereicht werden.

Förderfähig sind Maßnahmen in besonders geschützten oder schutzwürdigen Gebieten, so etwa in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, Biotopen nach § 30 BNatSchG, Natura 2000-Gebieten, Gewässerrandstreifen, Projektgebieten für Artenschutz oder Pufferstreifen zu geschützten Gebieten. Zu den förderfähigen Pflegemaßnahmen zählen Maßnahmen, die der Tier- und Pflanzenwelt sowie dem Landschaftsbild zugutekommen. Dazu gehören beispielsweise neben den Amphibienschutzmaßnahmen auch die Anpflanzung oder Pflege von Feldgehölzen, die Pflege von Biotopen durch Mahd mit Abräumen und Entbuschen, die Renaturierung und Bepflanzung von Fließgewässern, der Erwerb von naturschutzwichtigen Flächen zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, die Beseitigung von Störfaktoren innerhalb geschützter Landschaftsteile sowie die Neuanlage oder Wiederherstellung von Amphibiengewässern und vieles mehr.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer Verpflichtung heraus durchzuführen sind. Ferner dürfen für die beantragte Maßnahme keine Förderungen aus sonstigen Programmen des Landes oder der EU beantragt werden.

Maßnahmen, für die Zuwendungen gewährt werden, können auf ein Ökokonto nur angerechnet werden, wenn die Maßnahme mit der einmaligen Zuwendung abgeschlossen ist und dauerhaft wirkt. Die Anrechnung beschränkt sich auf den Eigenanteil des Zuwendungsempfängers.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Verbände, Landwirte, Privatpersonen sowie sonstige Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen.

Die Antragsvorlage und weitere Informationen gibt es auf www.bodenseekreis.de (Rubrik: Umwelt & Landnutzung, Natur- und Landschaftsschutz, Landespflegeprogramm) oder beim Umweltschutzamt des Bodenseekreises unter Tel. 07541 204-5466 oder -5368. Für Fragen zu Antragstellung und zum Förderverfahren steht im Umweltschutzamt Wolfgang Schmidberger dienstags bis freitags unter Tel. 07541 204-5368 zur Verfügung.