Ab 1. Januar 2017 gilt im Bodenseekreis eine neue Abfallwirtschaftssatzung, in der die Entsorgungsgebühren für die Haushalte und Gewerbebetriebe festgeschrieben sind. Für die Haushalte ändert sich dadurch nichts: 23 Jahre lang sind die Preise für die Abfuhr von Rest- und Biomüll im Bodenseekreis stabil geblieben und werden es auch in den kommenden zwei Jahren bleiben.
Änderungen nach unten und nach oben gibt es allerdings bei den Gebühren für einige spezielle Abfallarten aus dem Baubereich: Die Anlieferung von DK-I-Abfällen (unbelasteter Bauschutt) bei der neu erweiterten Deponie Überlingen-Füllenwaid kostet ab Januar 35 Euro statt bisher 45 Euro je Tonne. Auch Asbestzementabfälle können dann für 80 Euro statt bisher 100 Euro je Tonne gebracht werden. Bei der Selbstanlieferung von Altholz, verwertbarem Erdaushub, Teerabfällen und Mineralfaserabfällen auf den Entsorgungszentren des Bodenseekreises mussten die Gebühren zwischen 17 und sogar 167 Prozent angehoben werden. Hintergrund ist, dass die tatsächlichen Aufbereitungs- und Entsorgungskosten für diese Stoffe in den vergangenen Monaten stark gestiegen sind. Besonders die Entsorgung von Altholz in dafür zugelassenen Verbrennungsanlagen ist deutlich teurer geworden, weil es hier ein Überangebot an Material gibt.
Darüber hinaus wurden an der neuen Abfallwirtschaftssatzung des Bodenseekreises redaktionelle Änderungen vorgenommen, die für die Kunden aber keine Veränderungen bringen.
Die neue Satzung ist am 15. November 2016 vom Kreistag beschlossen worden. Sie wurde am 5. Dezember auf www.bodenseekreis.de vorschriftsmäßig bekanntgemacht. Der vollständige Satzungstext mit allen Gebührensätzen kann unter www.bodenseekreis.de angeschaut und als PDF heruntergeladen werden.