Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

LSG „Tettnanger Wald“: Einwendungen werden nun bearbeitet

Das Verfahren zur Schaffung eines erweiterten Landschaftsschutzgebietes „Tettnanger Wald“ geht in die nächste wichtige Phase. Nachdem der zweite Verordnungsentwurf des Landratsamts bis zum 2. Dezember 2016 offengelegt wurde und Betroffene, Bürger und Institutionen ihre Einwendungen dazu einbringen konnten, werden diese Argumente und Kritikpunkte nun sorgfältig geprüft und abgewogen. Es kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden, wann diese arbeitsintensive Phase abgeschlossen sein wird. Die bearbeitenden Experten im Landratsamt rechnen mit mehreren Monaten.

Nahezu 100 Stellungnahmen von Privatpersonen und Trägern öffentlicher Belange, beispielsweise Verbände oder Tourismusorganisationen, haben fristgerecht eine Stellungnahme zum aktuellen Verordnungsentwurf abgegeben. „Wir haben die eingegangenen Kritikpunkte zunächst einmal grob gesichtet, um einen Überblick zu bekommen“, sagt Irmtraud Schuster, die zuständige Dezernentin für Umwelt und Technik des Landratsamts. „Viele Landwirte fürchten, dass ihre Entwicklungsmöglichkeiten durch die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung eingeschränkt werden. Andere Rückmeldungen drehen sich um ganz konkrete Fragen, wie beispielsweise der baulichen Entwicklung der im Schutzgebiet vorhandenen Hofstellen oder die Nutzung privater Flächen als Bauland“, so Schuster weiter. Die Bandbreite sei also sehr groß.

Im nächsten Schritt würden die Einwendungen nun im Detail bearbeitet, erklärt die Dezernentin. „Am Ende müssen die sich entgegenstehenden Interessen und Argumente abgewogen sein, um zu rechtlich tragfähigen Regelungen zu kommen“, so Schuster weiter. Ergebnis dieses Verfahrensschrittes ist dann ein überarbeiteter Verordnungsentwurf. Auch erhält jeder Einwender eine individuelle Antwort. Einen Zeitpunkt dafür kann das Landratsamt jetzt aber noch nicht nennen. Ob danach ein weiterer Verfahrensschritt erforderlich sein wird, ist derzeit ebenfalls noch nicht absehbar.

Zum Hintergrund: Das Landratsamt beabsichtigt, auf dem Gebiet der Stadt Tettnang sowie der Gemeinden Langenargen und Eriskirch ein Landschaftsschutzgebiet „Tettnanger Wald“ auszuweisen. Das neue Schutzgebiet soll deutlich größer geschnitten sein als das bisherige aus den 1950er Jahren. Ziel ist es unter anderem, den veränderten Bedingungen und Erkenntnissen Rechnung zu tragen, ein Refugium für Flora und Fauna zu sichern sowie ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bevölkerung zu erhalten. Falsch ist in diesem Zusammenhang aber die Behauptung, das vergrößerte Schutzgebiet sei ein Ausgleich für den geplanten Nassabbau in der Kiesgrube. Das hierfür erforderliche Planfeststellungsverfahren läuft unabhängig davon und beginnt gerade erst.

Unterlagen der letzten Auslegung und weitere Informationen zum geplanten Landschaftsschutzgebiet