Für bürgerschaftlich Engagierte in Vereinen, Initiativen, Gruppen, Freundes- und Helferkreisen sowie andere Interessierte bietet das Landratsamt Bodenseekreis zwei Infoabende zu den Themen Führungszeugnis und Versicherungsschutz an.
Erweitertes Führungszeugnis in der Jugendarbeit
Wer ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv ist, muss laut Gesetz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Informationen hierüber und über die Umsetzung im Bodenseekreis gibt Werner Feiri vom Jugendamt des Bodenseekreises am Montag, 6. Februar 2017 um 17:00 Uhr im Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung bei Corinne Haag von der Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement unter Tel. 07541 204-5605 oder E-Mail an corinne.haag@bodenseekreis.de.
Laut Bundeskinderschutzgesetz haben Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Es geht hierbei jedoch nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die in Vereinen, Verbänden, kirchlicher Jugendarbeit, Kunst und Kultur tätigen Personen, deren Engagement essentiell für die Kinder- und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr ist die Regelung des § 72 a Sozialgesetzbuch VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines flankierenden Präventionskonzeptes zu verstehen.
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Am Mittwoch, 15. Februar 2017 um 18:00 Uhr referiert Dirk Erdelt vom ECCLESIA Versicherungsdienst im Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen zum Thema „Versicherungsschutz für freiwilliges Engagement“. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung bei Corinne Haag von der Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement unter Tel. 07541 204-5605 oder E-Mail an corinne.haag@bodenseekreis.de.
Millionen Menschen in Baden-Württemberg engagieren sich ehrenamtlich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Sie leisten einen unbezahlbaren Beitrag für die Gesellschaft. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind sie dabei auch Risiken ausgesetzt. Insbesondere im Schadensfall und bei Unfällen kann es bei Versicherungslücken dann schnell teuer werden. Um bürgerschaftlich Engagierte vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen, hat das Land Baden-Württemberg eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen.