Meisterprüfung in der Hauswirtschaft

Für 2017 sind wieder Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft geplant. Zur Prüfung zugelassen werden Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder eine Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen können. Auch wer durch Zeugnisse oder auf andere Weise belegen kann, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind, darf zur Prüfung antreten. Anmeldungen sind im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bis spätestens 30. März 2017 und im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg bis spätestens 12. Juni 2017 beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 31, einzureichen. Genaue Informationen gibt es unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Hauswirtschaft/Seiten/Hauswirtschaftsmeisterin.aspx. Dort steht auch das Anmeldeformular zum Download bereit.