Hühner, Enten, Gänse und anderes gewerblich oder privat gehaltenes Nutzgeflügel muss im Bodenseekreis weiterhin in Ställen oder ähnlichen Schutzeinrichtungen untergebracht sein. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Veterinäramt des Bodenseekreises am 1. Februar 2017 erlassen. Hintergrund ist die seit November auch am Bodensee und dessen Hinterland grassierende Vogelgrippe bei Wildvögeln. Mit der Aufstallpflicht und weiteren verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen soll verhindert werden, dass die Nutztiere mit dem Krankheitserreger in Kontakt kommen und sich infizieren. In solch einem Fall müsste der gesamte betreffende Tierbestand getötet und weitere Schutzmaßnahmen eingeleitet werden. Bisher ist im Bodenseekreis jedoch kein Fall mit H5N8 infizierter Nutztiere bekannt.
Seit Bekanntwerden der Vogelgrippe am Bodensee Anfang November 2016 wurde im Bodenseekreis bisher bei 127 verendeten Wildvögeln das Virus festgestellt. Dabei handelt es sich insbesondere um Reiherenten, aber beispielsweise auch um Möwen, Schwäne, Fischreiher und Greifvögel. Um auch weiterhin ein Bild vom Ausmaß des Krankheitsgeschehens zu haben, werden verendete Vögel eingesammelt und im Labor untersucht. Wer einen toten Vogel gesichtet hat, kann dies beim jeweiligen Rathaus oder unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 (ohne Vorwahl, Mo.-Fr. 8:00-18:00 Uhr) melden.
Für Menschen ist das Virus H5N8 nicht gefährlich. Es sind keine Fälle einer Krankheitsübertragung auf Menschen bekannt. Die Behörden raten aber dennoch dazu, den direkten Kontakt mit verendeten Wildvögeln zu vermeiden. Weitere Verhaltenshinweise, auch für Hunde- und Katzenhalter, sowie die vollständige Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht gibt es unter www.bodeenseekreis.de.