Jobcenter: Mehr Unterstützung bei Kosten der Unterkunft

Ab 1. April 2017 gelten im Bodenseekreis neue Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunftskosten, die das Jobcenter oder Sozialamt übernimmt. Damit können Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe mit einer höheren Unterstützung bei den Kosten ihrer Wohnung rechnen. Denn die für alle Gemeinden des Bodenseekreises festgelegten neuen Angemessenheitsgrenzen steigen je nach Ort und Anzahl der leistungsberechtigten Mitbewohner um etwa zwei bis zu 16 Prozent. 

Mit der Anpassung reagiert der Landkreis auf die geänderte Wohnungsmarktlage. Gerade bei den übernahmefähigen Kosten kleinerer Wohnungen gib es zum Teil erhebliche Steigerungen. Absenkungen gibt es gegenüber den seit Mitte 2015 gültigen Obergrenzen nicht. Bei Haushalten, die bereits laufende Leistungen beziehen, werden die Leistungssätze mit dem neuen Bewilligungsabschnitt automatisch überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft werden auf Basis der Mietspiegel festgelegt, die in den Städten und Gemeinden des Bodenseekreises im Jahr 2016 neu erhoben worden sind. Auch die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte ist berücksichtigt worden. Die neuen Obergrenzen werden in einer Tabelle dargestellt, die die Gemeinden des Bodenseekreises in insgesamt sieben verschiedene Vergleichsräume (Wohnregionen) unterteilt. Innerhalb eines Vergleichsraumes wird dabei wiederum nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen differenziert.

Die neuen Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft können direkt beim Jobcenter oder Sozialamt des Bodenseekreises erfragt werden.