Landrat Wölfle zum Vertrag über Markdorfer Umfahrung

Stellungnahme des Landrats des Bodenseekreis, Lothar Wölfle, zum Vertrag über die Kostenteilung beim Bau der Ortsumfahrung Markdorf als Kreisstraße:

1. Seit Beginn der Planung der OU Markdorf als Kreisstraße war und ist Geschäftsgrundlage zwischen Stadt und Landkreis, dass die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten von beiden Partnern hälftig geteilt werden.

2. Dies wurde durch Beschlüsse des Gemeinderats der Stadt Markdorf und des Kreistags des Bodenseekreises (erstmals am 3. April 2001) bestätigt. Auch in der offiziellen Verlautbarung der Stadt Markdorf zum Bürgerentscheid am 6. April 2003 ist darauf hingewiesen worden.

3. Der Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen obliegt dem Bürgermeister, der Vollzug von Kreistagsbeschlüssen obliegt dem Landrat. Es ist ein normaler Vorgang, dass das politische Gremium die Eckdaten von Vereinbarungen beschließt. Die konkrete Ausformulierung ist dann Angelegenheit der Verwaltung. Es ist zumindest im Kreistag nicht üblich, über den Vollzug von Verträgen zu berichten, sofern dies nicht vom Gremium explizit gewünscht wird. Dies hätte aber geschehen können.

4. Die Vereinbarung zwischen der Stadt Markdorf und dem Bodenseekreis vom 15. Juli/19. August 2013 ist der Vollzug gültiger Gemeinderats- und Kreistagsbeschlüsse, in Markdorf zusätzlich bestätigt durch einen Bürgerentscheid. Bürgermeister und Landrat haben diesen im Rahmen ihrer Vertretungskompetenz für Gemeinde bzw. Landkreis sowie der durch die Gremien vorgegebenen inhaltlichen Beschlusslage geschlossen. Damit ist die Vereinbarung gültig.

5. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung hatte der Bodenseekreis bereits Planungsleistungen für rund 1,2 Mio. Euro erbracht, die zum größten Teil mit der Stadt abgerechnet und von dieser bezahlt waren. Es war daher notwendig, die tatsächlich gelebte Vereinbarung – endlich – auch schriftlich zu fixieren. Wenn man den Verwaltungen von Stadt und Landkreis einen Vorwurf machen kann, dann nur den, diesen Vertrag nicht schon eher nach den Gremienbeschlüssen geschlossen zu haben.

6. Es wird behauptet, dass der Gemeinderat das Heft des Handelns aus der Hand gegeben hätte. Tatsache ist, dass die Straße von Anfang an als Kreisstraße geplant war und deshalb allein der Kreistag das maßgebliche Entscheidungsgremium war und ist. Selbstverständlich wurden und werden alle Schritte bis zur Fertigstellung der Straße mit der Stadt Markdorf besprochen.

7. Es wird der Vorwurf erhoben, dass die Vereinbarung keine Kostendeckelung vorsieht. Eine Kostendeckelung widerspricht der Geschäftsgrundlage der hälftigen Teilung der nicht von Zuschüssen gedeckten Kosten und wäre vom Landkreis nie akzeptiert worden, weil damit das Risiko von Kostensteigerungen einseitig auf den Landkreis abgewälzt worden wäre.

8. Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen auf gestiegene Baukosten nach den üblichen Baukostenindices sowie auf Anforderungen zurück zu führen, die sich im Planfeststellungsverfahren - also nach den Gremienbeschlüssen - ergeben haben. Die aktuellen Zahlen und deren Begründungen hat die Kreisverwaltung in einer aktuellen Vorlage für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 8. März 2017 transparent gemacht.
 
9. Die Kostensteigerungen führen zu erhöhten Eigenanteilen von Stadt und Landkreis. Viel schwerwiegender sind aber die Steigerungen bei den Eigenanteilen durch die in der letzten Legislaturperiode geänderte Förderpraxis des Landes Baden-Württemberg. Allein diese führt überschlägig zu einer Mehrbelastung der kommunalen Seite von insgesamt rund sechs Mio. Euro, für Stadt und Landkreis also jeweils ein Mehr von drei Mio. Euro. Nach früherer Förderpraxis hätten Stadt und Landkreis also jeweils rund 3,5 Mio. Euro zu bezahlen gehabt, jetzt sind es – auf der Basis der aktuellen Kostenberechnung – jeweils 6,5 Mio. Euro.