Ausschreibung des Europäischen Sozialfonds (ESF): EU-Mittel zur Beschäftigungsförderung bis Ende September zu beantragen

Ein verbesserter Zugang zur Beschäftigung sowie die soziale Eingliederung von benachteiligten Personen ist ein Ziel der aktuellen Fördermaßnahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF). Für diesen Zweck stehen für den Bodenseekreis im Förderjahr 2018 insgesamt 255.500 Euro zur Verfügung. Träger von beruflichen Bildungs- und Integrationsmaßnahmen können bis 30. September 2017 ESF-Förderung für solche Projekte und Maßnahmen bei der L-Bank in Karlsruhe beantragen. Die Koordination der Förderanträge erfolgt durch das Landratsamt Bodenseekreis. Auf www.bodenseekreis.de (Rubrik: Politik & Verwaltung, Ausschreibung) oder unter Tel. 07541 204-5640 informiert die Kreisverwaltung über die Details der Ausschreibung.

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) fließen für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 insgesamt 260 Millionen Euro ins Land Baden-Württemberg. Im Förderjahr 2018 kommen dem Bodenseekreis davon 255.500 Euro zugute. Diese EU-Gelder sollen für Maßnahmen verwendet werden, die den Zugang zu Beschäftigung sowie die Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt verbessern helfen.

Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt im Auftrag des Sozialministeriums bei der L-Bank. Die Grundlage dafür bilden aber lokale Empfehlungen, die von einem speziell dafür eingerichteten Arbeitskreis ausgesprochen werden. Ihm gehören die Sozialpartner, die Arbeitsagenturen, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Kammern und des Bildungsbereiches sowie die Frauen- und Familienbeauftragte des Bodenseekreises an.

Der für die regionale Programmsteuerung im Bodenseekreis zuständige Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 Förderschwerpunkte festgelegt: Gefördert werden sollen insbesondere benachteiligte Gruppen wie Jugendliche und junge Menschen, bei denen der Schulabschluss gefährdet ist oder die nicht berufsreif sind. Eine zweite Zielgruppe der Förderung sind arbeitsmarktferne Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen.

Die Antragstellung muss bis zum 30. September 2017 bei der L-Bank, Schlossplatz 10 in 76131 Karlsruhe, erfolgen. Trägern und Einrichtungen, die Interesse haben, eine ESF-Förderung zu beantragen steht im Landratsamt Bodenseekreis Wiltrud Bolien zur Verfügung: Tel. 07541 204-5640 oder E-Mail: wiltrud.bolien@bodenseekreis.de.