Kreispflegeprogramm 2017: Landratsamt fördert Biotop- und Landschaftspflege

Das Landratsamt Bodenseekreis fördert auch in diesem Jahr die Biotop- und Landschaftspflege sowie den Artenschutz. Infos zu den Fördervoraussetzungen und die Antragsformulare gibt es auf www.bodenseekreis.de. Antragsfrist ist der 31. Juli 2017.

Förderfähig sind Pflegemaßnahmen, die der Tier- und Pflanzenwelt oder dem Landschaftsbild zugutekommen und somit die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft verbessern. Dazu gehören zum Beispiel gepflanzte standorttypische Gehölze entlang von Rainen, Wegen und Fließgewässern, gepflegte Feldgehölze oder Hecken und neu angelegte oder wiederhergestellte Biotope. Auch die Pflege artenreicher Wiesen, die Schaffung von Trittsteinen für eine Biotopvernetzung sowie Maßnahmen für den Artenschutz können gefördert werden. Von diesem Programm sollen insbesondere die Maßnahmen profitieren, die außerhalb besonders geschützter Flächen durchgeführt werden und damit nicht über Landes-/EU-Mittel gefördert werden können. Maßnahmen privater Hausgärten werden nicht gefördert.

Im Zusammenhang mit dem Kreispflegeprogramm werden zur Nachpflanzung von Obsthochstämmen Sorten ausgegeben, die nach derzeitigem Kenntnisstand als relativ widerstandsfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Alternativ dazu können auch weitere Bäume beantragt werden, welche zwar keine Obsthochstämme sind, aber das Landschaftsbild bereichern. Diese Bäume werden zusammen mit den Obsthochstämmen im November an einer zentralen Stelle ausgegeben. Der Eigenanteil je Baum beträgt zehn Euro und kann bei Abholung der Bäume gezahlt werden. Für die Pflege alter Obsthochstämme mit einem Kronendurchmesser ab fünf Meter wird eine Pauschale von 15 Euro je Baum gewährt.

Die Zuschüsse müssen bis zum 31. Juli 2017 beim Umweltschutzamt beantragt werden. Antragsberechtigt sind Landwirte sowie Kommunen, Vereine und sonstige Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind, wie zum Beispiel eine Ausgleichsmaßnahme.

Die Antragsformulare sind auf www.bodenseekreis.de abrufbar. Beim Umweltschutzamt können sie auch direkt angefordert oder abgeholt werden. Förderanträge für Streuobst- und Landschaftsbäume sind auch bei den Gemeinden, den landwirtschaftlichen Kreisverbänden und beim Landwirtschaftsamt erhältlich.

Für eine fachliche Beratung stehen die Landespfleger des Umweltschutzamtes zur Verfügung. Das Umweltschutzamt ist unter Tel. 07541 204-5368 oder E-Mail: wolfgang.schmidberger@bodenseekreis.de erreichbar.