Bekämpfung von Borkenkäfern

Trotz der jüngsten Niederschläge ist die Borkenkäfergefahr für Fichtenwälder aufgrund der vorangegangenen Hitzeperioden sehr groß. Insbesondere die Gewitterstürme der letzten Zeit haben zahlreiche Einzel- und Nesterwürfe sowie Gipfelbrüche zur Folge. Diese bieten gute Ausgangsbedingungen für eine Massenvermehrung. Aber auch Fichtenbestände ohne Vorschädigungen werden schnell Opfer des Borkenkäfers. Deshalb weist das Forstamt des Bodenseekreises darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Landeswald- und Pflanzenschutzgesetzes die Waldbesitzer zur vorbeugenden Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von rindenbrütenden Borkenkäfern, verpflichtet sind. Hierzu gehört die Kontrolle von mit Fichten bestockten Waldbeständen auf Käfer- und Sturmschäden. Umgestürzte und angeschobene Fichten sowie Käferbäume mit erkennbar abblätternder Rinde, starkem Harzfluß, braunverfärbten Kronen und braunem Bohrmehl am Stammfuß sind unverzüglich einzuschlagen und aufzuarbeiten. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Waldbesitzer mit einer forstaufsichtlichen Anordnung rechnen, deren Umsetzung erzwungen werden kann.

Sofern Waldbesitzer zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten nicht selbst in der Lage sind, bietet das Forstamt entsprechende technische Hilfestellung gegen Kostenersatz an oder ist behilflich bei der Vermittlung von forstlichen Fachunternehmen. Bei gewünschter Vermarktung des Käferholzes über das Forstamt, ist die Holzhaushaltung vorab zwingend mit dem zuständigen Forstrevierleiter abzusprechen.

Weitere Informationen zur Borkenkäfersituation sowie zu den Dienstleistungen des Forstamtes und den zuständigen Forstrevierleitern unter www.bodenseekreis.de (Rubrik: Umwelt & Landnutzung, Wald & Forst).