Im Dialog für eine gute Pflege: 4. Heimkonferenz bringt Einrichtungen, Kreisverwaltung und Bundespolitik zusammen

Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, MdB, sieht Bodenseekreis in einer Vorreiterrolle - Kooperation senkt Bürokratie und verbessert die Versorgung

Prominenten bundespolitischen Besuch konnte Sozialdezernent Ignaz Wetzel bei der 4. Heimkonferenz am 13. Juli 2017 im Landratsamt begrüßen: Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz, MdB, informierte sich im Gespräch mit rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Pflegeeinrichtungen, Sozialverwaltung und Aufsichtsbehörden über die stationäre Pflege im Landkreis. Gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Lothar Riebsamen, der die Heimkonferenzen im Jahr 2014 mit initiiert hatte und seitdem begleitet, begrüßte sie die innovativen Wege, die die Beteiligten vor Ort gehen.

Im Zentrum der Veranstaltung standen die zukünftige Versorgung im Bodenseekreis und die Gestaltung der Übergänge zwischen Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen. Eine Projektgruppe aus Vertretern stationärer Pflegeeinrichtungen, ambulanter Pflegedienste, Kliniken und der Sozialplanung des Landkreises hatte im Vorfeld Vorschläge erarbeitet, wie die Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Versorgungsformen reibungsloser ablaufen können.

„Dass Sie die Pflege hier im Landkreis mit Blick auf die Bedürfnisse der Menschen gemeinsam weiterentwickeln, ist vorbildlich“, so Widmann-Mauz. Die Bundesregierung habe gerade hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit in dieser Wahlperiode deutlich abgebaut.

Dass die Kooperationspartner vor Ort aber nicht nur auf die Situation der Pflegebedürftigen schauen, sondern auch die Gesundheit der Pflegekräfte in den Blick nehmen, hielt Wiemann-Mauz für sehr wichtig: „Wir dürfen den sich abzeichnenden Fachkräftemangel nicht einfach hinnehmen. Gesundheitsgerechte, gute Arbeitsbedingungen sind, neben anderen, ein entscheidender Faktor, um auch zukünftig viele Menschen in diesem wichtigen Beruf zu begeistern.“

Kooperation baut Bürokratieaufwand in der Pflege ab

Das Lob der Bundespolitik freute auch Sozialdezernent Ignaz Wetzel. „Im Thema Pflege setzen wir im Landkreis auf Kooperationen vieler Partner. So befasst sich das Netzwerk „Älter werden im Bodenseekreis“ mit der zukunftsgerichteten Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen. Die jährlichen Heimkonferenzen wiederum sind Teil einer Kooperation unserer Aufsichtsbehörden mit den Unfallversicherungsträgern und dem Medizinischen Dienst.“ Seit Ende 2013 arbeiten im Bodenseekreis alle Institutionen, die mit Pflegequalität, Bewohnersicherheit und Mitarbeitergesundheit rechtlich befasst sind, zusammen. „Gerade im Thema Entbürokratisierung haben wir gemeinsam mit den Einrichtungen große Fortschritte erzielt“, so Wetzel.

Entbürokratisierung ist auch ein wichtiges Handlungsfeld für den Ko-Veranstalter der Heimkonferenz, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Erhard Weiß, Geschäftsführer der BGW Karlsruhe, begründete das Engagement im Bodenseekreis wie folgt: „Heutzutage sieht sich besonders die stationäre Pflege unterschiedlichen bürokratischen Anforderungen gegenüber. Zudem gestalten sich die Übergänge von Krankenhaus ins Pflegeheim und umgekehrt häufig kompliziert - das bringt physische Belastungen für Führungs- und Pflegekräfte mit sich und nimmt wertvolle Zeit für die Pflege. Als Unfallversicherer bringen wir uns zusammen mit der Unfallkasse BW gerne in diese Kooperation ein.“

Mehr Privatsphäre für Heimbewohner

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befassten sich auch mit Vorschriften, die den Bewohnerinnen und Bewohnern mehr Privatsphäre und Lebensqualität ermöglichen sollen. Die Landesheimbauverordnung sieht beispielsweise Einzelzimmer und Mindestgrößen für den Wohnraum vor. Diese gelte für alle Neubauten, wie Ulrich Müllerschön, Leiter Kreissozialamt, und Achim Lange von der Heimaufsicht erläuterten. Für bestehende Pflegeheime gelten verschiedene Übergangsfristen, in denen die Heimaufsicht auch Ermessensspielräume habe, so Lange. „Die Einrichtungen müssen Anträge auf Übergangsregelungen aber immer individuell begründen. Für uns als Ordnungsbehörde ist grundsätzlich wichtig, dass das Ziel der Verordnung verfolgt wird und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt steht.“


Bildinfo: (unten v. l.) Sozialdezernent Ignaz Wetzel, Bundestagsabgeordneter Lothar Riebsamen, Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz und Geschäftsführer der BGW Karlsruhe Erhard Weiß bei der 4. Heimkonferenz im Landratsamt Bodenseekreis.
Foto: privat