Infoabend zu ehrenamtlicher rechtlicher Betreuung

Für sozial engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung interessieren, bietet das Landratsamt eine unverbindliche Einführungsinformation an. Am Mittwoch, 13. September 2017 erklären die Experten der Betreuungsbehörde, welche Rechte und Pflichten ein rechtlicher Betreuer hat, wie aufwendig solch eine Aufgabe ist und wie die Ehrenamtlichen dabei unterstützt werden. Interessenten können sich an Constanze Maag vom Landratsamt wenden: Tel.: 07541 204-5287 oder E-Mail: constanze.maag@bodenseekreis.de.

Eine rechtliche Betreuung wird über ein gerichtliches Verfahren eingerichtet, wenn ein Volljähriger wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Der rechtliche Betreuer ist dann gesetzlicher Rechtsvertreter, Vertrauensperson und Ansprechpartner für den betreuten Menschen. Er oder sie erledigt den Schriftverkehr, übernimmt Behördengänge, trifft finanzielle Regelungen und klärt Wohnungsangelegenheiten. Als Betreuer oder Betreuerin kümmert man sich aber auch um Ansprüche wie zum Beispiel auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld sowie Pflegeversicherung und ist in Gesundheitsfragen Ansprechpartner für den Arzt oder das Heim.

Da nicht immer Familienmitglieder für die rechtliche Betreuung vorhanden sind oder in Frage kommen, sucht die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Bodenseekreis sozial engagierte Menschen für dieses wichtige, verantwortungsvolle und zugleich reizvolle Ehrenamt.

Interessenten werden über Gespräche und Veranstaltungen des Landratsamtes in das Betreuungswesen und die einzelnen Aufgaben und Pflichten eines Betreuers eingeführt. Im Alltag werden dann Ehrenamtlichen durch den für den Landkreis tätigen Betreuungsverein begleitet und erhalten für ihre Tätigkeit in aller Regel eine Auslagenpauschale.