Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Einschulungsuntersuchung: Guter Start in die Schule

In diesen Tagen beginnen in den Kindergärten des Bodenseekreises für ab 2019 schulpflichtigen Kinder die sogenannten Einschulungsuntersuchungen. Die Teilnahme ist laut Schulgesetz verpflichtend und wird bereits im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt, teilt das Gesundheitsamt des Landkreises mit. Die frühzeitige Untersuchung trägt dazu bei, Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder einem besonderen Förderbedarf rechtzeitig zu erkennen, um nötigenfalls gezielte Unterstützungs- und Fördermaßnahmen zu ergreifen. So können Benachteiligungen vermieden und allen Kindern die beste Chance auf einen gelungenen Schulstart geboten werden.

Die Basisuntersuchung durch das kinder- und jugendärztliche Team des Gesundheitsamts stößt bei den Kindern dank vieler spielerischer Elemente auf gute Akzeptanz und umfasst folgende Bereiche: Seh- und Hörvermögen, Messung von Körpergewicht und Größe, Erhebung des Impfstatuses und der Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchung, visuelle Wahrnehmung, Grob-, Grapho- und Feinmotorik sowie sprachliche Kompetenz. Die erhobenen Befunde werden von einer Schulärztin ausgewertet, um den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes einzuschätzen. „Bei leichteren Auffälligkeiten erhalten die Eltern eine schriftliche Rückmeldung mit Empfehlungen, wie das Kind selbst gezielt gefördert werde kann. Hält die Schulärztin es aber für sinnvoll, erfolgt eine ergänzende ärztliche Untersuchung mit einer anschließenden individuellen Beratung der Eltern“, sagt Dr. Bernhard Kiß, Leiter des Gesundheitsamtes Bodenseekreis. Gezielte Unterstützungs- und Fördermaßnahmen können dann rechtzeitig vor dem Schulstart eingeleitet werden.

Eine weitere Untersuchung bei einem geringen Anteil der Kinder findet dann noch wenige Monate vor der Einschulung statt. „Das ist dann der Fall, wenn die zuständige Schule das Gesundheitsamt damit beauftragt oder ein Kind weiterhin Entwicklungsverzögerungen in schulrelevanten Bereichen aufweist und zwischen Eltern, Erzieherinnen und Kooperationskräften keine Einigkeit über die für das Kind geeignete Beschulungsform oder eine Rückstellung besteht“, so Kiß.

Alle Eltern erhalten im Rahmen der Einschulungsuntersuchung einen Ratgeber mit Informationen, wie sie die Entwicklung ihres Kindes förderlich begleiten können, sowie Adressen von Beratungsstellen im Bodenseekreis. Der Ratgeber „Fit für die Vorschulzeit“ kann auch auf der Internetseite Bodenseekreises heruntergeladen werden.

Durch die regelmäßigen Einschulungsuntersuchungen können die Fachleute im Landratsamt auch spezielle Bedarfe im Landkreis erkennen. So können passende Angebote entwickelt werden. Beispielsweise werden die Kindergärten seit 2014 mit der Fortbildung „KOBS“ (Kollegiale Beratung Sprachförderung) vom Landkreis unterstützt. Deren Ziel ist es, eine flächendeckende alltagsintegrierte Sprachförderung in allen Kindertageseinrichtungen vom Krippenalter bis zum Schuleintritt zu etablieren. In der letzten Einschulungsuntersuchungsrunde wurden im Bodenseekreis 1.838 Kinder untersucht, wovon 24 Prozent einen intensiven Sprachförderbedarf hatten.
 
Bildinfo: Die Einschulungsuntersuchung soll helfen, frühzeitig eine Entwicklungsverzögerung oder einen besonderen Förderbedarf bei Kindern zu erkennen.
Fotos: Landratsamt Bodenseekreis