Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Kopfläuse: lästig aber ungefährlich

In den ersten Wochen des neuen Schuljahres sind dem Gesundheitsamt des Bodenseekreises schon 50 Kopflausbefälle gemeldet worden. Hinzu kommen fünf Meldungen aus Kindergärten. Deshalb informiert das Gesundheitsamt: Kopfläuse sind unangenehm aber harmlos. „Jeder kann sich anstecken und keiner muss sich deswegen schämen. Läuse fühlen sich auch in frisch gewaschenem Haar wohl“, sagt Dr. Hannah Krüger vom Gesundheitsamt. Wichtig sei es, dass Betroffene oder Eltern nicht aus Scham schweigen. Denn Läuse wird man nur gemeinsam los, wenn sie in der Familie, Schule, im Kindergarten oder im Verein auftreten. „Verschweigt man einen Kopflausbefall, kann es immer wieder zu Neuansteckungen kommen und in der Folge zu einer regelrechten Läuseplage in Gemeinschaftseinrichtungen“, erklärt die Gesundheitsexpertin. 

Sobald ein Befall bei einem Kind festgestellt wird, muss die Schule oder der Kindergarten informiert werden. Ebenso Eltern von Spielkameraden und andere enge Kontaktpersonen. In der Apotheke gibt es mit oder ohne Rezept Mittel gegen Läuse. Die Behandlung muss zuhause entsprechend der Gebrauchsanweisung sorgfältig durchgeführt werden. Ergänzend kann ein Nissenkamm verwendet werden. Bereits nach 24 Stunden kann das Kind die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen - allerdings nur, wenn sichergestellt ist, dass auch die Zweitbehandlung nach acht bis zehn Tagen durchgeführt wird. Diese ist notwendig, da die Mittel zwar gegen lebende Läuse wirksam sind, nicht aber gegen die Eier, aus denen Larven schlüpfen und zu einem erneuten Kopflausbefall führen. 

Springen oder fliegen können die ungebetenen Gäste übrigens nicht. Aber sie können schnell krabbeln. Beim Kuscheln und Köpfezusammenstecken können sie von einem Kopf zum anderen wandern. Eher unwahrscheinlich ist es hingegen, dass Läuse über gemeinsam genutzte Haarbürsten, Mützen oder Schals auf Reisen gehen. Auch Haustiere sind keine Überträger von Kopfläusen. 

Starker Juckreiz auf der Kopfhaut ist häufig das erste Anzeichen eines Lausbefalls, der durch den Speichel der Laus ausgelöst wird. Aber auch ohne Symptome sollte das Haar sorgfältig untersucht werden, wenn in Kindergarten, Schule oder näherem Umfeld ein Lausbefall bekannt wird. Hierzu wird das Haar Strähne für Strähne gescheitelt und die Kopfhaut am besten mit einer Lupe abgesucht, besonders sorgfältig hinter den Ohren, an den Schläfen und im Nacken. Denn hier werden die Eier (Nissen) bevorzugt abgelegt. Die Nissen ähneln Haarschuppen, kleben aber fest am Haar und lassen sich nicht abstreifen. 

Infos auch unter www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten/kopflaeuse/

oder unter Tel. 07541 204-5841.