Besitzer nicht legaler Waffen haben bis zum 1. Juli 2018 Zeit, diese straffrei dem Landratsamt Bodenseekreis, der Stadt Friedrichshafen, der Stadt Überlingen oder einer Polizeidienststelle zu übergeben. Das teilt das Innenministerium von Baden-Württemberg mit. Neben Schusswaffen und Munition werden auch Hieb- und Stoßwaffen sowie weitere verbotene Waffen angenommen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollen die Waffen zum Transport und zur Übergabe in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden.
Hintergrund ist die Änderung des Waffengesetzes, beschlossen durch den Bundestag im Mai 2017. Damit soll die Anzahl illegaler Waffen reduziert und gleichzeitig verhindert werden, dass diese in falsche Hände geraten. Zugleich sieht die Gesetzesänderung strengere Aufbewahrungsvorschriften für Neubesitzer vor. Künftig müssen Waffen und Munition noch besser verwahrt werden. Für Bürger, die ihre Waffe bereits gesetzeskonform verwahrt haben, ändert sich nichts.
Bereits 2009 hatte es eine solche Amnestie gegeben. Damals wurden rund 1.100 Waffen im Landratsamt Bodenseekreis abgegeben. Die Amnestie richtet sich insbesondere an Personen, die etwa durch eine Erbschaft zu Besitzern illegaler Waffen geworden sind.
Für Fragen und Beratung können die Waffenbehörden im Bodenseekreis kontaktiert werden.