Wer ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv ist, muss laut Gesetz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Wie das in der Praxis funktionieren kann und welche Rahmenbedingungen es dafür im Bodenseekreis gibt, erklärt Werner Feiri vom Jugendamt am Montag, 12. März 2018 um 17:00 Uhr im Landratsamt in der Friedrichshafener Glärnischstraße 1-3. Anmeldung bei Corinne Haag von der Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement unter Tel. 07541 204-5605 oder E-Mail corinne.haag@bodenseekreis.de.
Laut Bundeskinderschutzgesetz haben Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Es geht hierbei jedoch nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die in Vereinen, Verbänden, kirchlicher Jugendarbeit, Kunst und Kultur tätigen Personen, deren Engagement essentiell für die Kinder- und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr ist die Regelung des § 72 a Sozialgesetzbuch VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines flankierenden Präventionskonzeptes zu verstehen.
Infos dazu auch unter https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/familie-kinder/kindeswohl-foerderung/