Generelles Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Bodenseekreis

Ab Dienstag, 31. Juli 2018 gilt im Bodenseekreis ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im gesamten Landkreis. Da die Wetterprognose auch für mindestens weitere zwei Wochen hohe Temperaturen und weiterhin keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, untersagt das Landratsamt per Allgemeinverfügung jegliche Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Das Verbot gilt zunächst für einen Zeitraum von zwei Wochen und ist mit dem Landkreis Ravensburg abgestimmt, da auch dort ein generelles Wasserentnahmeverbot ausgesprochen werden soll.

Die Wasserstände von Bächen und Flüssen sind jetzt in einem kritischen Bereich angekommen, auch der Bodenseewasserspiegel liegt weit unter Norm. „Durch die anhaltende Trockenheit und die weiterhin hochsommerlichen Temperaturen sind die Wasserstände von Bächen und Flüssen so zurückgegangen, dass ein generelles Wasserentnahmeverbot unausweichlich war“, erklärt Irmtraud Schuster, Dezernentin für Umwelt und Technik beim Landratsamt Bodenseekreis. Das Entnahmeverbot gilt sowohl für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs als auch für alle bisher genehmigten Wasserentnahmen, wie für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen. Betroffen sind alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen als auch Weihern und Seen. Derzeit vom Verbot ausgenommen sind lediglich die Entnahmen aus dem Bodensee und aus dem Grundwasser im genehmigten Umfang. „Zunächst wird das Entnahmeverbot auf zwei Wochen beschränkt. Sollte die Trockenheit jedoch weiter anhalten, werden wir das Entnahmeverbot verlängern müssen“, so Schuster. Landwirten wird geraten, bei der Versorgung von Jungpflanzen auf die öffentliche Wasserversorgung zurückzugreifen. Werden größere Wassermengen benötigt, sollten sich die Landwirte direkt mit dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen in Verbindung setzen.

Die anhaltend hochsommerlichen Temperaturen und die niedrigen Pegelstände führen zu sehr hohen Wassertemperaturen und in der Folge zu einem verringerten Sauerstoffgehalt, was insbesondere den Fischen große Probleme macht. In kleineren Gewässern haben nach Auskunft der Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Tübingen zwischenzeitlich schon Notabfischungen stattgefunden. Wer in dieser, für viele Fische und sonstige Wasserlebewesen, kritischen Situation das Verbot ignoriert, riskiert laut Landratsamt ein empfindliches Bußgeld von bis zu 10.000 Euro oder sogar ein Strafverfahren.