Wasser in Flüssen und Bächen wird knapp

 In vielen Flüssen und vor allem Bächen im Bodenseekreis wird das Wasser knapp. Darauf weist das Amt für Wasser- und Bodenschutz des Landratsamts hin. Das sehr trockene Frühjahr und die schon seit längerer Zeit anhaltende Schönwetterperiode haben dazu geführt, dass die Wasserstände in den Fließgewässern auf einem sehr niedrigen Niveau sind. Auch die vereinzelten Niederschläge in den vergangenen Wochen haben nicht zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation beigetragen. Zudem ist in den kommenden Tagen weiterein nicht mit nennenswerten Niederschlägen zu rechnen. Die Folge: Der Lebensraum vieler Wassertiere wird stark eingeengt und die Wassertemperatur steigt. „Vor allem für die Fische ist die Situation mittlerweile kritisch“, sagt Amtsleiter Klaus Ruff.

Daher sei die landwirtschaftliche Bewässerung nur noch eingeschränkt möglich. Überdies appelliert das Landratsamt an alle Anlieger, in der nächsten Zeit auf Wasserentnahmen auch für häusliche Zwecke zu verzichten. Für den unabwendbaren Bedarf solle stattdessen Leitungswasser verwendet werden.

Betroffen sind im Bodenseekreis nicht nur die kleineren Bäche und Gräben. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht auch die Gefahr, dass an den größeren Gewässern wie beispielsweise Argen und Rotach die Pegelstände unter die kritischen Marken fallen. Die Wasserarmut ist ein flächendeckendes Problem und macht auch vor Kreisgrenzen nicht halt. Deshalb stimmt sich der Bodenseekreis in dieser Sache eng mit dem Landkreis Ravensburg ab. 

Eine wesentliche Entschärfung der Lage sei nicht in Sicht, sondern aufgrund der angekündigten Hitzeperiode eher noch eine Verschlechterung der Situation zu erwarten, schätzt man im Landratsamt die Lage ein. „In solch einer Grenzsituation macht es sich schon bemerkbar, wenn aus einem Gewässer Wasser entnommen wird“, erklärt Klaus Ruff. Unter normalen Umständen sei das bei den größeren Flüssen kein Problem und die Landwirte hätten dafür auch Genehmigungen. Diese gelten aber nicht mehr, wenn die Wasserläufe einen bestimmten Pegelstand unterschreiten, betont das Amt für Wasser- und Bodenschutz. Die Wasserentnahme in diesem Fall ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Immer wieder stellt das Amt für Wasser- und Bodenschutz auch fest, dass Wasser illegal entnommen wird. Solche Entnahmen, oft auch aus kleineren Gewässern die für die Wasserentnahmen überhaupt nicht geeignet sind, können die Wasserlebewesen massiv schädigen, so Ruff. Hier werden in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchgeführt. Betroffene müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Sofern sich die Wetterlage in nächster Zeit nicht nachhaltig ändert, könnte auch eine Allgemeinverfügung, die die Entnahme von Wasser für ganze Fluss- und Bachabschnitte untersagt, erforderlich werden.

Nach Auffassung des Amtes für Wasser- und Bodenschutz ist der Sommer 2018
ein deutliches Zeichen des fortschreitenden Klimawandels. Laut Klaus Ruff steht die Landwirtschaft was die Bereitstellung von Beregnungswasser anbelangt, vor großen Herausforderung. Zukünftig wird die Wasserentnahme nur noch mit entsprechender Wasserspartechnik und aus großen, leistungsfähigen Gewässern möglich sein. Zusätzlich sind alternative Wasserbezugsquellen wie beispielsweise Speichermöglichkeiten in Betracht zu ziehen, so Klaus Ruff.

Hinweis: Aufgrund des vor kurzem aufgetretene massiven Fischsterbens in der Argen hat das Landratsamt die Wasserentnahme direkt aus der Argen für die beiden Beregnungsverbände Oberdorf und Kressbronn aus Vorsorgegründen vorerst verboten. Eine gewisse Entnahme ist derzeit lediglich noch aus dem Mühlkanal möglich.