Waldbrandgefahr im Bodenseekreis

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit gilt für den Wald im Bodenseekreis inzwischen die höchste Waldbrandgefahrenstufe. Das Forstamt des Bodenseekreises und der Kreisbrandmeister appellieren an alle Waldbesucher, die notwendigen Verhaltensregeln zu beachten. Denn ein Waldbrand gefährdet Menschenleben, vernichtet Waldlebewesen und schädigt die Natur für viele Jahre. Besonders gefährlich ist jede Form von offenem Feuer oder Glut.

„Schon eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder der Funkenflug eines Grillfeuers können verheerende Folgen haben. Denn die ausgetrocknete Bodenvegetation in den Wäldern oder herumliegendes Reisig kann schnell Feuer fangen“, erklärt Kreisbrandmeister Henning Nöh. Dessen sollten sich auch Autofahrer bewusst sein, die ihre Kippe gewohnheitsmäßig aus dem Fahrzeugfenster entsorgen, so der Experte. Im Wald herrscht sowieso von Anfang März bis Ende Oktober ein generelles Rauchverbot. Gegrillt werden darf nur an den ausgewiesenen Grillstellen, jedoch mit großer Vorsicht.

Vorsichtsregeln für Waldbesucher

• Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
• Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation kann das Forstamt weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten.
• Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
• Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
• Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

Notruf 112

Bei einem Brand ist die rasche Meldung an die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 entscheidend.
Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

• Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
• Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
• Wer oder was ist betroffen? – sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr
• Wer meldet und von wo? – Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können