Anmeldung zur Lebensmittelbelehrung ist ab sofort auch online möglich

Wer zur Teilnahme an einer Lebensmittelbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet ist, kann sich ab sofort auch online auf der Internetseite des Landratsamts Bodenseekreis unter www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/gesundheit/belehrung-lebensmittelhygiene/ anmelden.

Beschäftige, die mit bestimmten Lebensmitteln in Berührung kommen, sind nach dem Infektionsschutzgesetz zu einer sogenannten Erstbelehrung im Gesundheitsamt verpflichtet. Dies gilt für Personen, die erstmalig gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen direkt oder indirekt über Bedarfsgegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Spüllappen oder ähnliches in Berührung kommen. Ebenso für Personen die in Küchen, Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Die Beschäftigten werden hierbei über Personalhygiene und Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln informiert, zudem werden Symptome und Erkrankungen erläutert, mit denen man nicht im Lebensmittelgewerbe arbeiten darf.

Die Erstbelehrung findet im Gesundheitsamt des Bodenseekreises in Friedrichshafen statt. Anschließend erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die lebenslang gültig ist. Nach der Belehrung im Gesundheitsamt ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle 2 Jahre oder nach Tätigkeitsaufnahme eine (Folge-)Belehrung durchzuführen und zu dokumentieren.