Für Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum 15. Mai wird die Sperrfrist zur Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff nach § 6 Abs. 8 Düngeverordnung für das Gebiet des Bodenseekreises auf 15. November 2018 bis zum Ablauf des 14. Februar 2019 festgelegt. Die Allgemeinverfügung einschließlich ergänzenden Hinweisen ist veröffentlicht unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen.