Im Bodenseekreis bleibt es weiterhin verboten, Wasser aus Gräben, Bächen, Flüssen und Seen zu pumpen. Ausgenommen davon sind der Bodensee selbst sowie das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Landratsamt hat das seit Ende Juli geltende Wasserentnahmeverbot ein weiteres Mal verlängert, es gilt nun bis zum 15. Dezember 2018. Der Grund sind die immer noch zu geringen Niederschlagsmengen. In vielen Gewässern herrscht weiterhin Wassermangel, was die dort lebenden Tiere und Pflanzen gefährdet.
Ohne langanhaltende, ergiebige Niederschläge ist mit noch weiter sinkenden beziehungsweise auf sehr niedrigem Niveau stagnierenden Wasserständen zu rechnen. Eine nachhaltige Wetteränderung ist aktuell nicht absehbar. Aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere zur Ordnung des Wasserhaushalts und des Schutzes der Natur, ist deshalb eine Beschränkung des Gemeingebrauchs entsprechend § 21 Abs. 2 Nr. 1 WG i.V. § 35 S. 2 LVwVfG erforderlich. Die Beschränkung ist geeignet, die Gewässer im Landkreis Bodenseekreis vor weiteren Störungen durch eine Verringerung der Wasserführung zu schützen und eine Verschlechterung der derzeit kritischen Gewässerzustände zu vermeiden. Das wirtschaftliche oder persönliche Interesse der Anlieger, Hinterlieger und anderer Gewässernutzer an einer, im Rahmen der Gesetze zulässigen, unbeschränkten Gewässerbenutzung hat in diesem Fall hinter dem öffentlichen Interesse an der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer und dem Schutz der Natur zurückzustehen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Umweltstraftat geahndet werden.
Sollten die Wasserspiegel sich nachhaltig verbessern, wird gegebenenfalls die Allgemeinverfügung vorzeitig aufgehoben. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, bei der unteren Wasserbehörde Ausnahmen vom Entnahmeverbot zu beantragen.
Die komplette Allgemeinverfügung ist online unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/ bekannt gemacht.