Das Landratsamt Bodenseekreis sucht Frauen und Männer, die …
• sich gerne für andere Menschen einsetzen
• keine Scheu im Umgang mit Behörden und Institutionen haben
• zuverlässig sind
• sich einer verantwortungsvollen Aufgabe stellen, ihre Lebenserfahrung einbringen und teilen wollen.
Aufgabe des gerichtlich bestellten Betreuers ist es, die Interessen und Bedürfnisse des betreuten Menschen zu vertreten, wenn er oder sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Das Wohlergehen des Betroffenen steht dabei im Vordergrund.
Die Tätigkeit als Rechtlicher Betreuer bzw. Betreuerin beinhaltet die rechtliche Vertretung der betroffenen Person wie das Führen von Schriftverkehr mit Behörden, Regelung von Wohnungs- oder Vermögensangelegenheiten, Abschluss eines Heimvertrages, Einwilligung in ärztliche Behandlungen usw. Nicht dazu gehört die Übernahme von tatsächlichen pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Sie erhalten als ehrenamtlich Betreuender
• eine pauschale Aufwandsentschädigung i.H.v. derzeit 399,00 Euro jährlich. Sie wird erstmals ein Jahr nach Bestellung durch das Gericht fällig
• einen Haftpflichtversicherungsschutz für die Betreuertätigkeit
Die Betreuungsbehörde im Landratsamt führt Sie in die Aufgaben des Rechtlichen Betreuers in einer Einführungsveranstaltung ein und informiert über die Aufgaben und Pflichten eines Betreuers. Auch bietet sie zusammen mit dem Betreuungsverein SKM fachliche Beratung und Unterstützung bei der Führung einer Betreuung an.
Wer sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt interessiert, kann sich für weitere Informationen direkt an die Betreuungsbehörde wenden:
Landratsamt Bodenseekreis, Sozialamt-Betreuungsbehörde, Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen, Tel.: 07541 204-5287, E- Mail: betreuungsrecht@bodenseekreis.de