Plakattafeln, Banner, Hinweisschilder und andere Werbeanlagen sind außerorts an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nicht erlaubt. Darauf weist das Landratsamt hin, weil immer wieder jenseits der gelben Ortstafeln durch Vereine oder Gewerbetreibende Werbung installiert wird. Gänzlich verboten sind solche Anlagen im Abstand von 20 Metern von Bundes- und Landesstraßen und 15 Metern von Kreisstraßen. Werbung, die weiter entfernt angebracht oder aufgestellt werden soll, bedarf einer Genehmigung, die in der Regel aber nicht erteilt wird. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Verkehrsteilnehmer auf den schnellen Straßen nicht abgelenkt werden sollen.
Wer dagegen verstößt, gefährdet nicht nur die Verkehrssicherheit. Es drohen auch ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro und weitere Kosten. Denn die Straßenmeistereien des Bodenseekreises bauen unerlaubte Werbeanlagen kurzerhand ab und schreiben für den Aufwand dann eventuell auch eine Rechnung.
Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Werbeanlagen durch die jeweilige Gemeindeverwaltung genehmigt werden. Die Anlagen dürfen dabei in keinem Fall die Verkehrssicherheit gefährden. So sind Verkehrsinseln, Brücken, Ampeln, Verkehrszeichen und amtliche Wegweiser tabu. Auch dürfen keine Verkehrszeichen oder andere wichtige Einrichtungen verdeckt werden. Der Aufsteller haftet natürlich für Schäden, wenn die Werbung nicht sicher angebracht worden ist.
www.bodenseekreis.de/ordnung-sicherheit/werbung-an-strassen/
Bildinfo: Oftmals als Info-Service gut gemeint, aber verboten und meist auch gefährlich: Beispiele für unerlaubte Werbung an außerörtlichen Straßen im Bodenseekreis.
Fotos: Landratsamt Bodenseekreis