Landespflegeprogramm 2020: Förderung für Naturschutz, Biotop- und Landschaftspflege kann bis 30. November beantragt werden

Das Land Baden-Württemberg fördert auch im Jahr 2020 Maßnahmen des Naturschutzes, der Biotop- und Landschaftspflege sowie der Landeskultur. Förderanträge können bis zum 30. November 2019 beim Umweltschutzamt der unteren des Bodenseekreises eingereicht werden.

Förderfähig sind Maßnahmen in besonders geschützten oder schutzwürdigen Gebieten, beispielsweise in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, Biotopen nach § 30 BNatSchG, Natura 2000-Gebieten, Gewässerrandstreifen, Projektgebieten für Artenschutz oder Pufferstreifen geschützter Gebiete. Die Maßnahmen sollen der Tier- und Pflanzenwelt sowie dem Landschaftsbild zugutekommen. Dazu gehören neben den Amphibienschutzmaßnahmen auch die Anpflanzung oder Pflege von Feldgehölzen, die Pflege von Biotopen durch Mahd mit Abräumen und Entbuschen, die Renaturierung und Bepflanzung von Fließgewässern, der Erwerb naturschutzwichtiger Flächen zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, die Beseitigung von Störfaktoren innerhalb geschützter Landschaftsteile, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Amphibiengewässern und vieles mehr.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer Verpflichtung heraus durchzuführen sind. Ferner dürfen für die beantragte Maßnahme keine Förderungen aus sonstigen Programmen des Landes oder der EU beantragt werden.

Maßnahmen, für die Zuwendungen gewährt werden, können auf ein Ökokonto nur angerechnet werden, wenn die Maßnahme mit der einmaligen Zuwendung abgeschlossen ist und dauerhaft wirkt. Die Anrechnung beschränkt sich auf den Eigenanteil des Zuwendungsempfängers.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Verbände, Privatpersonen sowie sonstige Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen.

Weitere Informationen und das Antragsformular kann auf www.bodenseekreis.de (Rubrik: Umwelt & Landnutzung, Natur- und Landschaftsschutz, Landespflegeprogramm) oder beim Umweltschutzamt des Bodenseekreises unter Tel.: 07541 204-5466 oder -5261 angefordert werden. Für Fragen zur Antragstellung und zum Förderverfahren steht im Umweltschutzamt Elke Piehlmaier unter Tel. 07541 204-5261 zur Verfügung.

https://www.bodenseekreis.de/de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/landespflegeprogramm/