Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat große Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Ab dem 1. Januar 2020 treten hier weitreichende Änderungen in Kraft. Aber wie können Menschen mit einer geistigen Behinderung dieses Gesetz und die damit einhergehenden Veränderungen verstehen? Der „Arbeitskreis Beteiligung“ des Netzwerks Behindertenhilfe und die Verantwortlichen des Modellprojekts zum Bundesteilhabegesetz im Bodenseekreis bieten am Samstag, 12. Oktober 2019 um 14:00 Uhr speziell für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zu den Neuerungen und Auswirkungen des Gesetzes an. Weitere Informationen und Anmeldung bei Dorothea Horn, Kreisbehindertenbeauftragte, unter Tel. 07541 204-5087 oder E-Mail an dorothea.horn@bodenseekreis.de.
Menschen mit und ohne Behinderungen haben gemeinsam diesen Nachmittag, der im Gallus-Saal der Stiftung Liebenau in Meckenbeuren stattfindet, vorbereitet. Ihnen geht es grundsätzlich um das Anliegen, für Menschen mit einer geistigen Behinderung die wesentlichen Änderungen des Bundesteilhabegesetzes verständlich zu machen, die Inhalte zu diskutieren und die Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen zu erfahren.
Grundsätzlich räumt das BTHG allen Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung und mehr Mitspracherechte ein – ganz im Sinne der Inklusion und der Teilhabe in der Gesellschaft. In seinen wesentlichen Inhalten bezieht es sich auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und im Jahr 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Die UN-Behindertenrechtskonvention gab 2011 den Impuls für die Gründung des „Arbeitskreis Beteiligung“ innerhalb des Netzwerks Behindertenhilfe im Bodenseekreis. Im „Arbeitskreis Beteiligung“ arbeiten derzeit 12 Menschen mit einer geistigen Behinderung an verschiedenen Themen zu Politik, Gesellschaft und persönlichen Lebensbereichen. Mitglieder des Arbeitskreises sind in allen Gremien und Arbeitskreisen des Netzwerks Behindertenhilfe vertreten und somit eingebunden in Planungen und Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen im Bodenseekreis betreffen. Der Bodenseekreis gehört zu jenen 35 Landkreisen, die deutschlandweit damit beauftragt wurden, im Rahmen eines „BTHG-Modellprojekts“ im Vorfeld der tatsächlichen gesetzlichen Umstellung die Auswirkungen und die operativen Veränderungen, die mit dem BTHG einhergehen zu entwickeln und modellhaft zu testen.