Ab Montag, 13. Januar 2020 können im Bodenseekreis die Altkreiskennzeichen ÜB und TT als gebührenpflichtige Wunschkennzeichen reserviert werden. Ab 3. Februar 2020 werden die beiden Kürzel dann zusätzlich zu FN durch die Zulassungsbehörde des Landkreises ausgegeben. Reservierte Kennzeichen sind 90 Tage lang geblockt und müssen deshalb nicht sofort Anfang Februar abgeholt werden. Die Kennzeichen FN, ÜB und TT ohne besondere Buchstaben-/Zahlenkombination sind keine Wunschkennzeichen. Sie werden ab 3. Februar entsprechend Verfügbarkeit zufällig durch die Zulassungsbehörde vergeben. Damit können dann alle Bürgerinnen und Bürger des Bodenseekreises zwischen den Kürzeln FN, ÜB und TT wählen, wenn sie ein Fahrzeug an- oder ummelden wollen.
Um mögliche lange Wartezeiten in den Kfz-Zulassungsstellen in Friedrichshafen, Überlingen und Tettnang vor allem in den ersten Tagen der Wiedereinführung zu vermeiden, empfiehlt die Zulassungsbehörde, die Online-Reservierung für Wunschkennzeichen sowie die Online-Terminreservierung zu nutzen. Beide Services sind auch telefonisch über die Behördenrufnummer 115 (ohne Vorwahl) nutzbar.
Die Reservierung der Wunschkennzeichen mit den Kürzeln ÜB und TT ist am 13. Januar ab 8:00 Uhr freigeschaltet. Die Zulassungsbehörde empfiehlt hierfür ausdrücklich die elektronische Möglichkeit auf www.bodenseekreis.de/de/verkehr-wirtschaft/kfz-zulassung/. Pro Person können maximal drei Wunschkennzeichen reserviert werden. Für das Kürzel ÜB stehen im Bodenseekreis nicht sämtliche Buchstaben- und Zahlenkombinationen zur Verfügung, weil zum Altkreis Überlingen auch Ortschaften in den heutigen Landkreisen Sigmaringen und Ravensburg gehörten. Bestimmte Kennzeichenkontingente können aus technischen Gründen daher nur durch diese Zulassungsbehörden vergeben werden, wenn dort Altkreiskennzeichen wiedereingeführt wurden.
Die Zulassungsstelle in Tettnang hat am 5., 12. und 19. Februar zusätzlich auch mittwochs am Nachmittag geöffnet. Alle Öffnungszeiten, weitere nützliche Infos und alle Online-Dienste der Kfz-Zulassungsbehörde des Bodenseekreises unter www.bodenseekreis.de/de/verkehr-wirtschaft/fahrzeug-zulassung/altkreis-kennzeichen-ueb-tt/