Kreispflegeprogramm 2020: Landratsamt fördert Biotop- und Landschaftspflege

Das Landratsamt Bodenseekreis fördert auch in diesem Jahr die Biotop- und Landschaftspflege sowie den Artenschutz und den Streuobstanbau. Infos zu den Fördervoraussetzungen und die Antragsformulare gibt es auf www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/foerderungen/. Antragsfrist ist der 31. Juli 2020.

Förderfähig sind Pflegemaßnahmen, die der Tier- und Pflanzenwelt oder dem Landschaftsbild zugutekommen und die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft verbessern. Dazu gehören zum Beispiel die gepflanzten standorttypischen Gehölze entlang von Rainen, Wegen und Fließgewässer, gepflegte Feldgehölze oder Hecken und neu angelegte oder wiederhergestellte Biotope. Auch die Pflege artenreicher Wiesen, die Schaffung von Trittsteinen für eine Biotopvernetzung sowie Maßnahmen für den Artenschutz können gefördert werden. Von diesem Programm sollen insbesondere die Maßnahmen profitieren, die außerhalb besonders geschützter Flächen durchgeführt werden und damit nicht über Landes-/EU-Mittel gefördert werden können. Maßnahmen in privaten Hausgärten werden nicht gefördert.

Im Zusammenhang mit dem Kreispflegeprogramm werden zur Nachpflanzung von Obsthochstämmen Sorten ausgegeben, die nach derzeitigem Kenntnisstand als relativ widerstandsfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Alternativ dazu können auch sogenannte „Landschaftsbäume“ beantragt werden, welche zwar keine Obsthochstämme sind, aber das Landschafsbild bereichern. Diese Bäume werden zusammen mit den Obsthochstämmen im November an zentralen Stellen im Kreis ausgegeben. Der Eigenanteil je Baum beträgt wie bei den jungen Hochstämmen zehn Euro und kann bei Abholung der Bäume gezahlt werden. Für die Pflege alter Obsthochstämme mit einem Kronendurchmesser von fünf bis zehn Meter wird eine Pauschale von 25 Euro und mit einem Kronendurchmesser von über zehn Meter 40 Euro je Baum gewährt.

Die Zuschüsse müssen bis zum 31. Juli 2020 beim Umweltschutzamt beantragt werden. Antragsberechtigt sind Landwirte sowie Kommunen, Vereine und sonstige Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchgeführt sind, wie zum Beispiel Ausgleichsmaßnahmen.

Die Antragsformulare sind auf www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/foerderungen/ abrufbar. Förderanträge für Streuobst- und Landschaftsbäume sind auch bei den Gemeinden, den landwirtschaftlichen Kreisverbänden und beim Landwirtschaftsamt erhältlich.

Für eine fachliche Beratung stehen die Landespfleger des Umweltschutzamtes zur Verfügung. Das Umweltschutzamt ist unter Tel. 07541 204-5466 oder E-Mail: umweltschutzamt@bodenseekreis.de erreichbar.