Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Kreispflegeprogramm 2021: Neue und höhere Förderung für die Streuobst-Pflege

Das Landratsamt Bodenseekreis hat nach dreijähriger Evaluation die Förderrichtlinie zum Erhalt der Streuobstbestände im Bodenseekreis aktualisiert und die Förderung deutlich erhöht.
Informationen zu den künftigen Förderungen sowie die neuen Antragsformulare gibt es auf www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/foerderungen/.

Der Bodenseekreis unterstützt bereits seit Mitte der 1980er Jahre die Eigentümer und Bewirtschafter von Streuobsthochstämmen beim Erhalt der lokalen Streuobstbestände. Diese tragen wesentlich zum Erscheinungsbild der vielfältigen Kulturlandschaft im Bodenseekreis bei und bieten darüber hinaus einen wichtigen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Die Förderung umfasst derzeit jährlich knapp 1.000 Neupflanzungen sowie 6.000 bis 7.000 Pflegeschnitte. Die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der langjährigen Förderung wurde in einer dreijährigen Evaluierung überprüft. Bei der Erarbeitung möglicher Änderungsvorschläge waren Vertreter der Landwirtschaft und im Streuobst Engagierte eng eingebunden. Die hier gewonnenen Erkenntnisse und Handlungsvorschläge wurden in einer Aktualisierung der Förderrichtlinie umgesetzt, die vom Kreistag im Frühjahr einstimmig verabschiedet wurde. Um die künftige Förderung adäquat umsetzen zu können, hat der Kreistag beschlossen, das verfügbare Budget auf 180.000 Euro zu erhöhen und damit mehr als zu verdoppeln.

Die wesentlichen Änderungen der Förderung sind:
- Der Pflegeschnitt von Obsthochstämmen mit einem Kronendurchmesser mit fünf bis zehn Meter wird statt mit bisher 15 Euro künftig mit 25 Euro bezuschusst.
- Der Pflegeschnitt von Obsthochstämmen mit einem Kronendurchmesser von über zehn Meter wird mit 40 Euro bezuschusst.
- Die Förderung der Folgepflege eines Obsthochstammes ist künftig nicht mehr jedes Jahr, sondern erst nach vier Jahren wieder möglich.
Die Förderung der Neupflanzung von Obsthochstämmen wurde im Wesentlichen nicht geändert. Die Sortenauswahl wurde jedoch unter Berücksichtigung der aktuellen klimatischen Bedingungen im Kreisgebiet und unter Berücksichtigung von Krankheitsresistenzen (insbesondere Feuerbrand) aktualisiert.
Neben der Überarbeitung der bisher vorhandenen und bewährten Förderungen wurde zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, weitere Maßnahmen zu unterstützen die den Erhalt oder die Weiterentwicklung der ökologischen Wertigkeit der Streuobstbestände sowie die Sicherung oder Entwicklung des Lebensraumes und seiner Artenvielfalt zum Ziel haben.

Die Förderung soll in erster Linie den Erhalt der bestehenden Streuobstbestände für die kommenden Generationen und damit auch den Erhalt der Lebensqualität im Bodenseekreis sichern. Darüber hinaus soll eine Ökologisierung in der Bewirtschaftung erreicht werden, um den aktuellen Anforderungen zur Sicherung der Biodiversität über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Rechnung zu tragen. Die Förderung bleibt wie bereits bisher Obsthochstämmen in der freien Landschaft vorbehalten und für die Maßnahmen darf es keine rechtliche Verpflichtung oder andere Förderung geben.

Die Zuschüsse für die Förderung von Maßnahmen der Pflege- und Pflanzsaison 2021/22 können ab sofort, jedoch bis spätestens zum 31. Juli 2021 beim Umweltschutzamt Bodenseekreis beantragt werden.

Weitere Informationen, sowie die Antragsunterlagen sind auf www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/Streuobst/ abrufbar. Für eine fachliche Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltschutzamtes, des Landschaftserhaltungsverbandes sowie des Landwirtschaftsamtes zur Verfügung. Das Umweltschutzamt ist unter Tel. 07541 204-5466 oder E-Mail: umweltschutz@bodenseekreis.de erreichbar. Anträge können direkt an streuobstfoerderung@bodenseekreis.de gesandt werden