„Corona“ mit allen seinen individuellen und gesellschaftlichen Wirkungen regt auch viele Künstlerinnen und Künstler zu kreativer Auseinandersetzung damit an. Das Kulturamt des Bodenseekreises ruft nun anlässlich des aktuellen Corona-Lockdowns bildende Künstlerinnen und Künstler auf, die Situation künstlerisch in Grafiken zu verarbeiten. Die Grafiken können bis spätestens 14. Dezember 2020 eingereicht werden.
Die Ausschreibung richtet sich an freiberufliche Künstlerinnen und Künstler mit kunstakademischer Ausbildung, deren Wohn- oder Arbeitsort im Bodenseekreis ist oder die im Bodenseekreis geboren beziehungsweise aufgewachsen sind. Eine Fachjury wählt dann bis zu zwölf Arbeiten aus, die in einer exklusiven Kunstmappe veröffentlicht werden sollen. Jede für die Mappe angenommene Arbeit wird mit 1.000 Euro honoriert.
Die Auflage der Mappe beträgt 50 Exemplare (signiert, nummeriert und datiert). Sie soll im Frühjahr 2021 erscheinen. Die Blatt- bzw. Mappengröße beträgt 40 mal 50 Zentimeter. Quer- und Hochformat sind möglich, ebenso unterschiedliche Drucktechniken. Die eingereichte Arbeit darf ausschließlich in dieser Mappe erscheinen und muss auch eigens hierfür geschaffen worden sein.
Die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsformular gibt es unter www.bodenseekreis.de/de/bildung-kultur/kultur/
Mit dem Wettbewerb möchte das Kulturamt zur künstlerischen Dokumentation dieser besonderen Zeit beitragen und vor allem freiberufliche Künstlerinnen und Künstler unterstützen. Denn die Corona-Schutzmaßnahmen haben den künstlerischen Betrieb nahezu zum Erliegen und viele Kunstschaffende in eine existenzbedrohende Lage gebracht.