Nachdem die Vogelgrippe im Norden Deutschlands bereits zahlreiche Wildvögel und Nutzgeflügelhaltungen betroffen hat, sind nun auch im Landkreis Passau erste Fälle bei Wildenten aufgetreten. Das Landratsamt Bodenseekreis weist deshalb erinnernd darauf hin, dass in Geflügelhaltungen bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Wildvögel keinen Kontakt mit Hausgeflügel sowie mit dessen Futter, Wasser und Einstreu haben. Zwar seien bisher keine Infektionsfälle bei Wildvögeln am Bodensee bekannt geworden. Dennoch appelliert das Veterinäramt Bodenseekreis an das Verantwortungsbewusstsein, vor allem auch bei privaten und kleinen Haltungen.
Im Einzelnen schreibt die aktuell gültige Geflügelpest-Verordnung vor, dass:
• die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
• die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden,
• Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Kommt es in einer Geflügelhaltung zu erhöhten Tierverlusten, ist dies unverzüglich tierärztlich zu untersuchen, um das Krankheitsgeschehen abzuklären und eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.
Im Bodenseeraum ist das Risiko des Viren-Eintrags besonders hoch, da im Winter alljährlich eine große Zahl Wildvögel aus Nord- und Osteuropa am Bodensee rasten und überwintern. Im Winter 2016/2017 war die Vogelgrippe am Bodensee letztmalig aufgetreten. Wie bei den damals kursierenden Viren gibt es auch derzeit keine Hinweise darauf, dass die aktuellen H5-Viren den Menschen infizieren können.
Weitere Informationen unter:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/
Bildinfo: Männliche Stockente als Beispiel für einen heimischen Wildvogel.
Bild: Landratsamt Bodenseekreis