Am Montagnachmittag, 28. Dezember 2020 lag die Gesamtzahl der Corona-Fälle im Bodenseekreis seit Beginn der Pandemie bei 2.953. Als akute Infektionsfälle galten zu Wochenbeginn 615 Personen. 72 Menschen wurden im Zusammenhang mit Covid-19 stationär in den Kliniken im Landkreis behandelt.
In der zurückliegenden Woche (Montag, 21. bis einschließlich Sonntag, 27. Dezember 2020) sind dem Gesundheitsamt Bodenseekreis insgesamt 315 neue Corona-Infektionsfälle gemeldet worden. Elf Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 sind in dieser Zeit gemeldet worden.
Der höchste 7-Tages-Wert je 100.000 Einwohner lag in der zurückliegenden Woche bei 231,3 Fällen am Donnerstag. Am Montagnachmittag waren es 148,9.
Impfungen – der aktuelle Stand
Impfungen werden aktuell nur in den Zentralen Impfzentren des Landes (ZIZ) durchgeführt. Die Kreisimpfzentren (KIZ) sollen landesweit Mitte Januar den Betrieb aufnehmen. Zusätzlich werden mobile Impfteams eingerichtet, die beispielsweise in Pflegeheimen eingesetzt werden sollen. Zunächst soll auch hier ein Team des ZIZ Tübingen im Bodenseekreis zum Einsatz kommen, das von den Pflegeeinrichtungen direkt angefordert werden kann, sobald in den einzelnen Häusern die nötigen Vorbereitungen getroffen worden sind.
Standorte der ZIZ sind Ulm, Tübingen, Heidelberg, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg, Rot am See, Mannheim.
In den ZIZ werden aktuell in erster Linie Personen über 80 Jahre sowie Personal von Berufsgruppen mit besonderer Bedeutung für die öffentliche Ordnung und Gesundheit geimpft. Hierfür steht eine beschränkte Anzahl an Impfdosen zur Verfügung.
Personen über 80 Jahre können sich entsprechend der verfügbaren Impfstoff-Lieferungen hier für einen Impftermin anmelden:
• Tel. 116117 (ohne Vorwahl)
• Online: www.impfterminservice.de
Für einen wirksamen Schutz sind zwei Impf-Termine notwendig. Dabei sollte ein Zeitraum von 21 Tagen zwischen den beiden Impfungen nicht unterschritten, aber auch nicht wesentlich überschritten werden. Es ist daher vorgesehen, bei der Buchung direkt beide benötigten Impftermine zu vereinbaren. Nur so kann sichergestellt werden, dass die zu impfenden Personen den erforderlichen Zweittermin innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters einhalten können. Anspruch auf eine Covid-19-Schutzimpfung haben derzeit nach der Verordnung des Bundes vor allem Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt. Nicht berechtigte Personen können zurückgewiesen werden. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger am Tag der Impfung ihren Ausweis sowie die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Die Impfung ist kostenlos.
Der Bodenseekreis verfügt aktuell noch nicht über Impfstoff. Es können für das KIZ in der Messe noch keine Termine vereinbart werden.
Häufig gestellte Fragen rund um die Impfzentren und die Impfung werden auf der Info-Seite des Sozialministeriums beantwortet: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/
Das Bundesgesundheitsministerium informiert hier aus erster Hand über die Corona-Impfung: www.zusammengegencorona.de/impfen/
Den aktuellen Informationsstand gibt es immer aus erster Hand auf www.bodenseekreis.de/corona
Zahlentafel täglich aktuell
Die für den Bodenseekreis gemeldeten Daten und Werte im Zusammenhang mit der Pandemie werden ab sofort auf einer Online-Zahlentafel dargestellt. Neu ist, dass hier auch rückblickend Verläufe und weitere Daten aus anderen Quellen wie dem RKI übersichtlich dargestellt sind. Die vom Landratsamt Bodenseekreis auf der Zahlentafel eingepflegten Werte werden wie gewohnt täglich nachmittags aktualisiert.
Wichtige Informationen zum Thema Corona hat das Landratsamt Bodenseekreis auf seiner Website zusammengestellt: www.bodenseekreis.de/corona