Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus): EU-Gelder zur Beschäftigungsförderung bis Ende September zu beantragen

Der ESF Plus soll den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa fördern. Für diesen Zweck stehen für den Bodenseekreis im Förderjahr 2022 insgesamt 165.000 Euro zur Verfügung. Träger beruflicher Bildungs- und Integrationsmaßnahmen können bis 30. September 2021 eine ESF-Förderung für bestimmte Projekte und Maßnahmen bei der L-Bank in Karlsruhe beantragen. Die Koordination der Förderanträge erfolgt durch das Landratsamt Bodenseekreis. Auf www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/ausschreibungen oder unter Tel. 07541 204-5640 informiert die Kreisverwaltung über die Details der Ausschreibung.

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus fließen für die Förderperiode 2021-2027 insgesamt 179 Mio. Euro ins Land Baden-Württemberg. Davon erhält der Bodenseekreis pro Förderjahr 165.000 Euro. Diese EU-Gelder sollen für Maßnahmen verwendet werden, die soziale Inklusion und gesellschaftlichen Teilhabe fördern. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt im Auftrag des Sozialministeriums bei der L-Bank. Die Grundlage dafür bilden aber lokale Empfehlungen, die von einem speziell dafür eingerichteten Arbeitskreis ausgesprochen werden. Ihm gehören die Sozialpartner, die Arbeitsagentur, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Kammern und des Bildungsbereiches sowie die Frauen- und Familienbeauftragte des Bodenseekreises an. 

Der für die regionale Programmsteuerung im Bodenseekreis zuständige Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2021 Förderschwerpunkte festgelegt: Ein besonderer Förderbedarf besteht für arbeitsmarktferne Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen sowie für junge ausbildungsferne Frauen ohne Schulausbildung bzw. ohne Ausbildung

Die Antragstellung muss bis zum 30. September 2021 bei der L-Bank, Schlossplatz 10 in 76131 Karlsruhe, erfolgen. Trägern und Einrichtungen, die Interesse daran haben, eine ESF-Förderung zu beantragen steht im Landratsamt Bodenseekreis Wiltrud Bolien zur Verfügung: Tel. 07541 204-5640 oder E-Mail: wiltrud.bolien@bodenseekreis.de.