Kinderschutzbund beendet begleiteten Umgang im Bodenseekreis

Der Kinderschutzbund Ortsverband Friedrichshafen (DKSB) teilt mit, dass er ab sofort keinen begleiteten Umgang beziehungsweise keine begleitete Übergabe von Kindern und Jugendlichen mehr in Kooperation mit dem Jugendamt leisten kann. Aufgrund von Personalabgang, der auch nicht zeitnah und angemessen nachbesetzt werden kann, haben der DKSB Friedrichshafen und das Jugendamt des Bodenseekreises gemeinsam entschieden, ihren Kooperationsvertrag mit Wirkung ab August 2021 zu beenden. Für die betreffenden Kinder, Jugendlichen und Eltern sollen dadurch aber keine Betreuungslücken entstehen, betonen Behörde und DKSB. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamts sucht aktuell geschulte Fachkräfte, um möglichst nahtlos die laufenden Fälle zu betreuen, bis ein anderer Träger die Leistung des Kinderschutzbundes übernehmen kann. Der Kinderschutzbund Ortsverband Friedrichshafen bedankt sich beim Jugendamt des Landkreises für das Vertrauen und die Zusammenarbeit und bedauert den notwendigen Entschluss.
 
Das Jugendamt des Bodenseekreises hat wegen der zwingenden Umstände die Kündigung des Kinderschutzbundes angenommen. „Wir bedauern sehr, dass die langjährige Zusammenarbeit nun endet“, sagt dazu Jugendamtsleiterin Simone Schilling. „Wir bedanken uns herzlich beim Kinderschutzbund Friedrichhafen für die lange und gute Zusammenarbeit. Aufgrund der kurzfristig eingetretenen Situation beim Kinderschutzbund ist der Schritt für uns absolut nachvollziehbar und wir verwenden nun alle Energie darauf, die Versorgung weiterhin möglichst nahtlos zu gewährleisten,“ so Schilling. Bis eine Nachfolge für den Kinderschutzbund gefunden ist, werde das Jugendamt den begleiteten Umgang mit einzeln beauftragten qualifizierten Fachpersonen leisten.
 
Der begleitete Umgang ist eine gesetzliche Leistung des Sozialgesetzbuches (SGB VIII, Kinder und Jugendhilfe), für deren Verfügbarkeit die Jugendämter in ihrem Zuständigkeitsbereich zu sorgen haben. Im Bodenseekreis beauftragt das Jugendamt damit einen externen qualifizierten Träger, der diese soziale Dienstleistung dann anbietet. Seit 1994 war das im Landkreis der DKSB. Zuletzt waren dort dafür zwei hauptamtliche Fachkräfte sowie mehrere freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehrenamtliche Kräfte tätig.
 
Kinder, Jugendliche, Eltern, andere Umgangsberechtigte, sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Ein begleiteter Umgang kann auch durch ein Familiengericht angeordnet werden, beispielsweise nach einer kritischen, kindeswohlgefährdenden Situation. Er dient dazu, dass die umgangsberechtigten Personen und die Kinder weiterhin Zeit miteinander verbringen können, allerdings mit einer schützenden und beratenden Begleitung. Es ist dann eine neutrale und fachlich geeignete Person anwesend, wenn sich Eltern oder ein Elternteil mit dem Kind treffen oder es an eine andere berechtigte Person übergeben. Die umgangsberechtigten Personen sollen dadurch schrittweise eine eigenständige, konfliktfreie und sichere Form des Umgangs entwickeln, bei der die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt stehen. Diese begleiteten Familienzusammenkünfte finden in Beratungsräumlichkeiten oder im öffentlichen Raum, beispielsweise in Parks oder auf Spielplätzen, statt und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes und der jeweiligen Beteiligten. Im Bodenseekreis gibt es aktuell 54 Familien, die einen begleiteten Umgang benötigen.