Ab Mittwoch, 24. November 2021 gilt im Landratsamt Bodenseekreis und dessen Außenstellen für alle Besucherinnen und Besucher die 3-G-Regel. Der Zutritt ist also nur möglich, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist und das Nachweis dafür am Eingang vorgezeigt werden kann:
- vollständig geimpft
Impfpass, Impfzertifikat oder App (z. B. CovPassApp) in Verbindung mit Personalausweis/Pass/Führerschein - aktuell getestet
PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Schnelltest eines Testzentrums nicht älter als 24 Stunden (KEIN Test oder Selbsttest am Eingang des Landratsamts möglich) - gültig genesen
Zertifikat z. B. der hausärztlichen Praxis oder Absonderungsverfügung der Ortspolizeibehörde (Gemeinde) in Verbindung mit Personalausweis/Pass/Führerschein (Die Infektion muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen.)
Darüber hinaus muss für den Besuch im Landratsamt weiterhin ein Termin mit der betreffenden Fachstelle vereinbart werden (teilweise online möglich, siehe jeweiliger Themenbereich auf www.bodenseekreis.de).