Ab Mittwoch, 3. November 2021 gilt in Baden-Württemberg landesweit die Corona-Warnstufe. Diese bringt insbesondere Einschränkungen und erhöhte Testanforderungen für Personen ohne Corona-Schutzimpfung. So müssen in der Warnstufe nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen, insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Das Landratsamt Bodenseekreis veröffentlicht die tagesaktuell gültige Corona-Stufe, eine Übersicht der geltenden Schutzmaßnahmen sowie Links zu den Verordnungen des Landes auf www.bodenseekreis.de/corona.