Am Montag, 17. Januar 2022 galten im Bodenseekreis 1.444 Personen als akute Corona-Infektionsfälle (Vorwoche: 990). Elf Personen wurden stationär in den Kliniken im Landkreis im Zusammenhang mit Covid-19 behandelt (Vorwoche: 21).
In der zurückliegenden Woche (Dienstag, 11. bis einschließlich Montag, 17. Januar 2022) sind dem Gesundheitsamt Bodenseekreis insgesamt 1.293 neue Corona-Infektionsfälle gemeldet worden (Vorwoche: 853). Es wurden acht Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 gemeldet (Vorwoche: 12).
Der höchste 7-Tages-Wert je 100.000 Einwohner wurde in der zurückliegenden Woche vom Landesgesundheitsamt mit 545,7 am Samstag veröffentlicht (Vorwoche: 390,5).
In der zurückliegenden Woche sind durch die ärztlichen Praxen und die Impfstützpunkte im Bodenseekreis 8.948 Impfungen verabreicht worden (Vorwoche: 7.277). Hinzu kommt die Impfleistung der Kliniken, betriebsärztlicher Dienste, mobiler Impfteams in stationären Einrichtungen, Einzelstützpunkten sowie ggf. von Hilfsorganisationen. Hierüber sind dem Landratsamt keine Statistiken bekannt.
Samstags Impfung für Kinder im Impfstützpunkt Messe Friedrichshafen
Für Kinder zwischen fünf und elf Jahren bieten der Impfstützpunkt an der Messe Friedrichshafen an den Samstagen, 22. und 29 Januar 2022 wieder „Kinder-Impftage“ an. Für diese Tage kann ausschließlich diese Altersgruppe einen Impftermin erhalten. Die ärztliche Beratung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten wird speziell durch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte durchgeführt. Terminbuchung ab Dienstag (18. Januar 2022) unter https://bodenseekreis-impfzentrum.connect.giria.io/ . Weitere und künftige Impfmöglichkeiten für Kinder unter zwölf Jahren sind in der Terminübersicht auf der Webseite des Bodenseekreises mit einem (K) gekennzeichnet.
Eine Übersicht aktuell im Bodenseekreis gebotener Impfmöglichkeiten außerhalb der ärztlichen Praxen sowie wichtige Hinweise zur Impfberechtigung gibt es unter www.bodenseekreis.de/corona-impfung
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Personen ohne Impfung
Seit Montag, 17. Januar 2022 gilt gemäß § 17a der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im gesamten Bodenseekreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Personen ohne vollständigen Corona-Impfschutz (Grundimmunisierung mit oder ohne Auffrisch-/Drittimpfung) oder ohne gültigen Genesenen-Status. Damit ist nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetags nur mit triftigem Grund gestattet. Triftige Gründe sind beispielsweise die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten sowie die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen oder Notfälle. Die landkreisspezifische Regelung gilt nicht mehr, sobald nach Feststellung des Gesundheitsamtes die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 500 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt.
Die aktuellen im Bodenseekreis geltenden Regeln und weitere nützlich Infos zum Thema Corona (z. B. Verhalten bei positivem Testergebnis, Teststationen, Impfangebote) unter www.bodenseekreis.de/corona