Aktuell führt eine statistische Verzerrung dazu, dass die für den Bodenseekreis ausgewiesene Sieben-Tage-Inzidenz neu gemeldeter Corona-Fälle je 100.000 Einwohner nicht der tatsächlichen Situation entspricht. In der ersten Februarwoche 2022 wurden zunächst zu niedrige Werte veröffentlicht, seit etwa Mitte der zweiten Februarwoche sind die Werte etwas höher als real.
Verzögerungen bei der Bearbeitung und Registrierung gemeldeter Infektionsfälle haben dazu geführt, dass in der ersten Februarwoche täglich weniger Fälle ans Landesgesundheitsamt weitergemeldet wurden, als tatsächlich beim Gesundheitsamt des Bodenseekreises eingegangen sind. Die Gründe hierfür sind der verspätete Eingang dieser Daten beim Gesundheitsamt wegen einer technischen Störung sowie die aktuell sehr hohe Zahl täglich eingehender Befundmeldungen von Laboren und Teststellen. Diese sehr hohen Fallzahlen konnten durch das an sieben Tagen in der Woche arbeitende Team des Gesundheitsamts Bodenseekreis Anfang Februar nicht mehr täglich aktuell bewältigt werden.
Seit der zweiten Februarwoche (7. Februar 2022) können die aufgelaufenen Fälle mit Verzögerung sukzessive ins Meldesystem des Landes eingepflegt werden. Die längste Verzögerung bei der Registrierung betrug vier Tage, das Gros der betroffenen Fälle wurde und wird mit etwa ein bis drei Tagen verzögert für die Landesstatistik registriert. Das Landratsamt rechnet damit, dass im Laufe der dritten Februarwoche alle Rückstaus abgearbeitet sein werden und es somit keine statistische Verzerrung mehr bei der Sieben-Tages-Inzidenz gibt.
Eine Gefährdung Betroffener gab es durch diese verzögerte Datenverarbeitung nicht. Auch hat in der aktuell für ganz Baden-Württemberg geltenden Alarmstufe I der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz keine Auswirkungen auf die Corona-Regeln des Alltags oder das Agieren der lokalen Behörden.
Aktuell werden dem Gesundheitsamt jeden Tag größenordnungsmäßig 500 neue bestätigte Infektionsfälle gemeldet. Die Zahl der eingehenden Befundmeldungen ist jedoch deutlich höher, weil auch positive Schnelltestergebnisse, Sequenzierungsbefunde und Dopplungen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Denn Labore und offizielle Teststellen sind nach Infektionsschutzgesetz verpflichtet, positive Befunde von Schnell- und PCR-Tests sowie Sequenzierungsbefunde der Variantenbestimmung an das örtlich zuständige Gesundheitsamt zu melden.
Diese Daten werden dort gesichtet und gegebenenfalls vorhandenen Fallakten zugeordnet, wenn es bereits einen aktuellen positiven Schnelltest- oder PCR-Befund gab. Sich daraus ergebende neue, durch einen aktuellen PCR-Befund bestätigte Fälle werden dann in das landeseinheitliche Meldeprogramm eingepflegt. Auf Basis dieser Angaben errechnet das Landesgesundheitsamt täglich die regionalen Inzidenzwerte. Außerdem meldet das Kreisgesundheitsamt neue Infektionsfälle an die jeweilige Wohnortgemeinde der betroffenen Personen und sichtet die Fallmeldungen, um eventuelle Ausbruchsgeschehen in sensiblen Bereichen wie Pflegheimen oder andere Besonderheiten zu erkennen.