Kreispflegeprogramm 2022: Landratsamt fördert Biotop- und Landschaftspflege

Das Landratsamt Bodenseekreis fördert auch in diesem Jahr die Biotop- und Landschaftspflege sowie den Artenschutz und den Streuobstanbau. Informationen zu den Fördervoraussetzungen und die Antragsformulare gibt es unter https://www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/foerderungen/. Zudem sind Förderanträge für Streuobst- und Landschaftsbäume auch bei den Gemeinden, den landwirtschaftlichen Kreisverbänden und dem Landwirtschaftsamt erhältlich. Die Antragsfrist endet am Sonntag, 31. Juli 2022.

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Tier- und Pflanzenwelt oder dem Landschaftsbild zugutekommen und die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft verbessern. Dazu gehören zum Beispiel die Pflanzung standorttypischer Gehölze entlang von Rainen, Wegen und Fließgewässern, die Pflege von Feldgehölzen oder Hecken, sowie die Neuanlage oder Wiederherstellung von Biotopen. Auch die Pflege artenreicher Wiesen, die Schaffung von Trittsteinen für eine Biotopvernetzung sowie Maßnahmen für den Artenschutz können gefördert werden. Davon sollen insbesondere Maßnahmen profitieren, die außerhalb besonders geschützter Flächen durchgeführt werden und damit nicht über Landes-/EU-Mittel gefördert werden können. Maßnahmen in privaten Hausgärten zählen nicht dazu.

Im Kreispflegeprogramm werden zur Nachpflanzung von Obsthochstämmen Sorten ausgegeben, die nach derzeitigem Kenntnisstand als relativ widerstandsfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Alternativ können auch sogenannte „Landschaftsbäume“ beantragt werden, welche zwar keine Obsthochstämme sind, aber das Landschaftsbild bereichern. Diese Bäume werden zusammen mit den Obsthochstämmen im November an zentralen Stellen im Kreis ausgegeben. Der Eigenanteil je Baum beträgt wie bei den jungen Hochstämmen zehn Euro und wird bei Abholung der Bäume gezahlt. Für die Pflege alter Obsthochstämme mit einem Kronendurchmesser von fünf bis zehn Metern wird eine Pauschale von 25 Euro und mit einem Kronendurchmesser von über zehn Metern 40 Euro je Baum gewährt.

Antragsberechtigt sind Landwirte und Kommunen sowie Vereine und sonstige Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind. So werden verpflichtende Ausgleichsmaßnahmen als Folge für einen Eingriff in Natur und Landschaft nicht gefördert.

Für eine fachliche Beratung stehen die Landschaftspflegerinnen und Landschaftspfleger des Umweltschutzamtes unter Tel. 07541 204-5466 oder per E-Mail unter umweltschutzamt@bodenseekreis.de zur Verfügung.

 

Bildinfo: Blühstreifen bieten Insekten ein wichtiges Nahrungsangebot. Zudem sind sie für Vögel und andere Tiere eine Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Rückzugsmöglichkeit. Auch darunter lebende Insekten leisten einen erheblichen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung. Foto: Landschaftserhaltungsverband Bodenseekreis e. V.