Die Infektionsschutz-Belehrung für das Lebensmittelgewerbe bietet das Landratsamt Bodenseekreis nun online an. Damit können Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderliche mündliche und schriftliche Belehrung bequem beispielsweise zu Hause absolvieren. Über das Online-Verfahren werden dazu Termine für die jeweils folgenden Tage reserviert, es findet dann eine Legitimationsprüfung statt. Die eigentliche Belehrung dauert dann etwa 45 Minuten und wird in 16 Sprachen angeboten. Sie schließt mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates ab.
Das Verfahren und der Ablauf der Belehrung sind auf der Internetseite des Bodenseekreises erklärt. Dort kann man sich für auch die Online-Belehrung anmelden:
https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/gesundheit/belehrung-lebensmittelhygiene/online-anmeldung-zur-lebensmittelbelehrung/ oder www.bodenseekreis.de, „Schnellzugriffe“ auf der Startseite.