Generelles Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Bodenseekreis

Ab Dienstag, 12. Juli und vorläufig bis zum Montag, 8. August 2022 gilt per Allgemeinverfügung des Landratsamtes ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Bodenseekreis. Das Entnahmeverbot betrifft sowohl Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen. Verboten ist die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen. Derzeit noch ausgenommen sind die Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.

Durch die anhaltende und auch in den kommenden Wochen zu erwartende Trockenheit ohne nennenswerten Niederschlag erreichen viele größere Gewässer und vor allem auch kleinere Bäche im Bodenseekreis derzeit teils kritische Pegelstände. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter ansteigenden Gewässertemperaturen und dem verringerten Sauerstoffgehalt.

Wer in dieser, für viele Fische und sonstige Wasserlebewesen, kritischen Situation das Verbot ignoriert, muss mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, kann das Entnahmeverbot zudem verlängert werden.

Die Allgemeinverfügung ist online unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/ zu finden. Das Verbot ist mit dem Landkreis Ravensburg abgestimmt, in dem ebenfalls ein generelles Wasserentnahmeverbot gilt.