Das seit Mitte Juli geltende Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis bis vorerst 4. September 2022 verlängert. Weiterhin verboten ist damit das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen, Kanälen sowie Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Vom Verbot ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Durch die anhaltende und auch in den kommenden Wochen zu erwartende Trockenheit haben viele größere Gewässer und vor allem kleinere Bäche im Bodenseekreis derzeit teils kritische Pegelstände. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter ansteigenden Gewässertemperaturen und dem verringerten Sauerstoffgehalt. Kurze lokale Regengüsse reichen für eine nachhaltige Entspannung nicht aus. Wasserentnahmen durch den Menschen für die Bewässerung von Grünflächen können die Situation im Einzelfall dramatisch verschärfen. Das Austrocknen eines Gewässers bedeutet den Verlust aller dort beheimateten Wasserlebewesen. Wer das Verbot in dieser kritischen Situation ignoriert, muss deshalb mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Die Allgemeinverfügung wurde durch das Landratsamt am 8. August 2022 formell auf der Internetseite des Bodenseekreises bekanntgemacht. Der vollständige Wortlaut kann dort nachgelesen werden: https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/.