Ukraine-Flucht: Lagebericht Bodenseekreis

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges waren mit Stand Mittwoch, 10. August 2022 bei den drei Ausländerbehörden im Bodenseekreis insgesamt 2.427 Menschen aus der Ukraine als Kriegsgeflüchtete gemeldet (Vorwoche: 2.406). In dieser Zahl sind sowohl neuangekommene Personen berücksichtigt, als auch rück- und weitergereiste. In der Obhut des Landkreises - also in durch den Landkreis organisierten Unterkünften - leben derzeit 354 Personen (Vorwoche: 323). Für weitere 460 Menschen aus der Ukraine stellt die Stadt Friedrichshafen eine Obhut bereit (Vorwoche: 468). Die Stadt Überlingen beherbergt 86 Menschen aus der Ukraine (Vorwoche: 88).

Im Bodenseekreis sind aktuell zwei Notunterkünfte in Mehrzweckhallen in Betrieb: In der Seldnerhalle in Tettnang-Kau leben 46 Personen. Die Festhalle Langenargen beherbergt aktuell 50 Personen. Die Stadt Überlingen hält weiterhin die alte Gymnasiums-Sporthalle als Notunterkunft für bis zu 56 Personen vor.

Kosten der Berufs-Anerkennung

Viele Geflüchtete aus der Ukraine möchten in Deutschland arbeiten. Das Jobcenter Bodenseekreis unterstützt ukrainische Geflüchtete in allen Fragen rund um das Thema Arbeitsmarktintegration. Häufig stellt sich dabei die Frage: Wird meine Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt? Um das verbindlich zu klären muss ein formeller Anerkennungsprozess durchlaufen werden, der aber Kosten verursacht. Diese Kosten können vom Jobcenter übernommen werden. Dazu ist es unbedingt erforderlich, sich VORHER mit dem Fallmanagement des Jobcenters in Verbindung zu setzen und die Kostenübernahme zu klären. Ohne eine vorherige Zusage können die Kosten für das Anerkennungsverfahren NICHT rückwirkend erstattet werden. Die vorherige Anerkennungsberatung ist kostenfrei.

Beratung im Landratsamt nur mit Termin

Ab sofort ist ein Besuch des Ukraine-Flucht-Infopunktes im Landratsamt für Fragen oder Beratungen zu Sozialleistungen nur noch mit Termin möglich. Die Terminreservierung erfolgt online unter www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht-termine. Um die Beratungen gezielter bearbeiten zu können und längere Wartezeiten zu vermeiden, kann das gewünschte Gesprächsthema bereits bei der Terminanmeldung angegeben werden.

Der Besuch ohne Termin ist weiterhin möglich, wenn eine Aufenthaltserlaubnis benötigt wird oder Sozialleistungen beantragt werden müssen. Der Info-Punkt befindet sich im Hauptgebäude des Landratsamts in der Friedrichshafener Albrechtstraße 77 und ist montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Info-Telefon „Ukraine-Flucht“

Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für geflüchtete Personen bietet das Landratsamt ein Info-Telefon an. Hier werden – soweit möglich – Fragen beantwortet und praktische Hinweise gegeben. Das Info-Telefon „Ukraine-Flucht“ ist ebenfalls montags bis freitags zwischen 8:00 und 12:00 sowie montags bis donnerstags nachmittags zwischen 14:00 und 16:00 Uhr (donnerstags bis 17:00 Uhr) unter Tel. 07541 204-3330 erreichbar.

Um private Wohnraumangebote im Bodenseekreis für geflüchtete Menschen aus der Ukraine schnell erreichbar zu machen, hat das Landratsamt eine zweisprachige Wohnraum-Börse zur Bereitstellung von Zimmern, Wohnungen oder Häusern eingerichtet. Die Wohnraum-Börse ist auf der Informationsseite des Bodenseekreises unter www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht  zu finden, sowie direkt unter https://bodenseekreis.hospodar.de aufrufbar.

Informationsportale des Landkreises für Geflüchtete und Hilfswillige:
www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht