Das seit Mitte Juli geltende Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis bis vorerst 2. Oktober 2022 verlängert. Weiterhin verboten ist damit das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen, Kanälen sowie Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Vom Verbot ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Grund sind die weiterhin niedrigen Pegelstände in den Gewässern des Bodenseekreises. So haben die vergangenen Niederschläge lediglich zur Entspannung der Wassertemperatur beigetragen. Wasserentnahmen durch den Menschen für die Bewässerung von Grünflächen könnten die Situation im Einzelfall aber erneut dramatisch verschlechtern. Das Austrocknen eines Gewässers bedeutet den Verlust aller dort beheimateten Wasserlebewesen. Wer das Verbot in dieser kritischen Situation ignoriert, muss deshalb mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Die Allgemeinverfügung wurde durch das Landratsamt am 2. September 2022 formell auf der Internetseite des Bodenseekreises bekanntgemacht. Der vollständige Wortlaut kann dort nachgelesen werden: https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/