Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Wissenswertes zum Winterdienst des Bodenseekreises

Die ersten Schneeflocken im Bodenseekreis sind gefallen: Damit die Menschen im Landkreis trotzdem freie Fahrt haben, sind täglich rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der drei Straßenmeistereien Markdorf, Tettnang und Überlingen einsatzbereit. Insgesamt arbeiten im Auftrag des Bodenseekreises etwa 70 Personen im Winterdienst. Für das rund 660 Kilometer lange Straßennetz auf den außerörtlichen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen stehen 23 Räum- und Streufahrzeuge zur Verfügung. Das Ziel: Ab 6:00 Uhr morgens sollen die Straßen befahrbar sein. Auch die Autofahrerinnen und -fahrer tragen Verantwortung dafür, dass der Verkehr trotz Schnee und Eis rollen kann.

Alle Winterdienstfahrzeuge des Bodenseekreises sind mit einer digitalen Datenerfassungs- und Steuerungstechnik (Telematik) ausgestattet. Mit der eingebauten Elektronik wird permanent die Fahrstrecke, die ausgebrachten Streumengen und die Position des Schneepflugs an die Einsatzzentralen in den Straßenmeistereien gefunkt. So können diese bei Bedarf steuernd eingreifen und die Einsätze lückenlos dokumentieren. Diese Technik gewährleistet auch den wirtschaftlichen und umweltschonenden Einsatz des Streusalzes, der dem Grundsatz folgt „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. „Bundesstraßen, Rettungswege, gefährliche Stellen und Steigungen haben bei uns oberste Priorität. Vor Ort kann aber der Fahrer entscheiden, welche Stelle er zuerst anfährt“, erklärt Gerd Miez, Betriebsreferent des Straßenbauamts.

Um gegen Schnee und Glätte auf den Straßen im Bodenseekreis anzugehen, stehen den drei Straßenmeistereien des Landkreises insgesamt 23 Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Davon sind dreizehn kreiseigene Fahrzeuge bei den Straßenmeistereien stationiert, zehn Fahrzeuge sind für den Winterdiensteinsatz bei externen Unternehmen angemietet. Bei Schneeverwehungen in den Höhenlagen wird zusätzlich noch eine Schneefräse eingesetzt. Jedes Jahr investiert der Landkreis in den Fuhrpark und die Räumtechnik, um auf aktuellem technischen Stand und einsatzfähig zu bleiben.

Der Winterdienst ist so organisiert, dass im Zeitraum von 6 Uhr bis mindestens 22:00 Uhr die Befahrbarkeit nach besten Kräften gewährleistet werden soll. Für die Besatzungen der Winterdienstfahrzeuge bedeutet das: Ausrücken schon um 3:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen geht es gerade mal eine halbe Stunde später los. Die Schicht beginnt aber noch früher: Bereits um 2:30 Uhr in der Nacht gehen die Einsatzleiter auf Kontrollfahrt. Wenn nicht ohnehin gleich klar wird, dass ein Einsatz ausgelöst werden muss, helfen Wetterdaten aus dem Straßenwetterdienst-Informationssystem (SWIS) des Deutschen Wetterdienstes. Außerdem liefern aktuell vier festinstallierte Glättemeldeanlagen auf dem Höchsten sowie an der B 31 bei Nesselwangen, bei Meersburg und Kressbronn wertvolle Echtzeitinfos über die jeweilige Luft- und Fahrbahntemperatur.

Die Depots des Landkreises sind aktuell mit etwa 2.800 Tonnen Streusalz und 100.000 Litern Sole gefüllt. Ein Liefervertrag, der die Straßenmeistereien vor Privatkunden bevorrechtigt, soll Lieferengpässe vermeiden, falls der Winter doch länger andauert. Die Straßenmeistereien setzen dabei überwiegend die Feuchtsalztechnologie FS 30 ein: Unmittelbar vor dem Ausbringen wird das feste Streusalz mit einer Salzlösung (Sole) auf dem Streuteller gemischt. Das Mischungsverhältnis beträgt 70 Prozent Trockensalz und 30 Prozent Sole. Wenn die modernen Winterdienst-LKW nur flüssiges Taumittel ausbringen, spricht man von FS 100, also 100 Prozent Sole. Für die Sole wird Natriumchlorid verwendet, also normales Kochsalz.

Wenn alles gut läuft und die Wetterlage günstig ist, ist das gesamte außerörtliche Straßennetz des Bodenseekreises innerhalb von drei Stunden komplett geräumt und gestreut. Für die Ortsdurchfahrten sind die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig, werden auf den innerörtlichen klassifizierten Straßen aber nach Kräften durch den Winterdienst des Kreises unterstützt. 

Auch bei bester Vorbereitung und frühzeitigem Einsatzbeginn kann nicht ausgeschlossen werden, dass während eines länger anhaltenden Schneefalles mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Denn die Schneepflug-Piloten können nicht überall sofort und gleichzeitig sein. Der Winterdienst konzentriert sich dann gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht zunächst auf Straßen und Bereiche mit der höchsten Priorität. Auch kann es immer stellenweise zu Reif- und Eisglätte kommen. Setzt der Schneefall erst während des Berufsverkehrs ein, ist es eine besondere Herausforderung, die Fahrbahnen für den fließenden Verkehr freizubekommen. Denn der rollende Verkehr fährt den Schnee auf der Fahrbahn fest. Zudem kommen die Räumfahrzeuge nur erschwert durch. Eine Garantie auf freie Fahrt kann es für die Autofahrer deshalb nicht geben.

Umso wichtiger ist es daher, dass alle Verkehrsteilnehmenden bei Schnee und Eis Vorsicht walten lassen. Eine dem Straßenzustand angepasste Fahrgeschwindigkeit vermindert das Risiko von Unfällen. Auch kommt es immer wieder zu massiven Behinderungen durch Fahrzeuge, die nicht ausreichend für den Winter ausgerüstet sind. Ein wegen schlechter Bereifung liegengebliebener LKW auf der B 31 reicht aus, um dort den kompletten Verkehr zum Erliegen zu bringen. In einem solchen Fall ist auch für die Räumfahrzeuge die Weiterfahrt äußerst schwierig. Daher gilt: Den Räumfahrzeugen sollte immer das Durchkommen ermöglicht und Fahrten bei Schneefall nur mit entsprechender Winterausrüstung angetreten werden.

 

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