Mit der neuen Wohngeld-Reform „Wohngeld Plus“ der Bundesregierung ab 1. Januar 2023 werden viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland finanziell weiter entlastet. Doch die Umsetzung fordert die Behörden personell heraus. So rechnet das Landratsamt Bodenseekreis, zuständig für alle Gemeinden sowie die Städte Markdorf, Meersburg und Tettnang, mit einer Verdreifachung von rund 1.500 auf 4.500 Anträge. In Vorbereitung darauf wurden zwar neue Stellen geschaffen, mit einer längeren Bearbeitungszeit muss aufgrund der erwarteten Antragsflut und der kurzfristigen Einführung aber gerechnet werden.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits Wohngeld bekommen, erhalten voraussichtlich im März 2023 die neue Zahlung rückwirkend zum Januar. Wer in den Monaten September bis Dezember 2022 Wohngeld bezogen hat, wird im März zudem den zweiten Heizkostenzuschlag erhalten. Bis dahin wird das Wohngeld noch in bekannter Höhe ausgezahlt.
Um alle Anträge schnellstmöglich bearbeiten zu können, bittet die Wohngeldstelle des Bodenseekreises darum, nur mit einem Termin ins Landratsamt zu kommen. Terminvereinbarung unter: wohngeld@bodenseekreis.de sowie Tel. 07541 204-5442 oder -5447. Wichtig zu beachten: Die Städte Friedrichshafen und Überlingen haben eigene Wohngeldstellen.
Die Anträge für Wohngeld sind online unter https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/geldleistungen/wohngeld/ oder in den Rathäusern der Städte und Gemeinden erhältlich.
Wohngeld erhalten Haushalte, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/wohngeldreform-2125018