Jobcenter übernimmt höhere Wohnkosten

Das Jobcenter des Bodenseekreises übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Ab 1. April 2023 werden die Beträge, bis zu welcher Höhe Mieten als angemessen gelten und übernommen werden können, sogar erhöht. Das kommt Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Sozialleistungen zugute.

Bei Haushalten, die bereits Leistungen beziehen, wird mit dem neuen Bewilligungsabschnitt die Beträge automatisch überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die neuen Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft können beim Jobcenter oder den Gemeinden erfragt werden. Eine Übersicht gibt es auch auf der Internetseite des Bodenseekreises:

www.bodenseekreis.de/fileadmin/01_soziales_gesundheit/arbeitslosigkeit/downloads/buergergeld/mietobergrenzen_bsk_tabelle_april_2023.pdf

www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/arbeitslosigkeit-jobcenter/buergergeld-leistungen/unterkunftskosten

Nach einer Anpassung im April 2022 reagiert der Bodenseekreis erneut auf die veränderte Wohnungsmarktlage und die erhöhten Betriebskosten. In allen Vergleichsräumen gibt es Steigerungen der Angemessenheitsgrenzen, während es umgekehrt keine Absenkungen gibt. Basis der Ermittlung sind die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte und qualifizierte Mietwertspiegel, die 2022 in allen Gemeinden des Bodenseekreises neu erhoben wurden.

Dargestellt werden die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft in einer Tabelle, die die Gemeinden des Bodenseekreises in insgesamt sieben Vergleichsräume (Wohnregionen) einteilt. Bei der Berechnung wird auch die Zahl der haushaltsangehörigen Personen berücksichtigt.