Ukraine-Flucht und Asyl: Aktueller Lagebericht für den Bodenseekreis und Februar-Rückblick

Im Februar 2023 hat der Bodenseekreis 83 geflüchtete Menschen aufgenommen (Vormonat: 134), 42 davon aus der Ukraine und 41 aus anderen Teilen der Welt. Bis Ende März rechnet die Kreisverwaltung mit der Ankunft weiterer rund 90 Personen. 58 Personen wurden im März bereits aufgenommen. Der größte Teil dieser Menschen wird aus Erstaufnahmestellen des Landes hierher zugewiesen. Ein kleinerer Anteil reist eigenständig an. Derzeit werden vergleichsweise weniger Menschen dem Bodenseekreis zugeteilt, weil dieser bisher schon die Aufnahmequote des Bundes durchgehend erfüllt hat. Bund und Land rechnen in den kommenden Monaten aber nicht mit einer Entspannung der Fluchtsituation, weshalb sich die Kreisverwaltung auf eine weiterhin hohe Anzahl ankommender Menschen einstellt.

Aktuell sind 2.848 Menschen aus der Ukraine bei den drei Ausländerbehörden im Bodenseekreis als Kriegsgeflüchtete gemeldet. Davon 1.280 im Landratsamt Bodenseekreis, 1.164 bei der Stadt Friedrichshafen und 404 bei der Stadt Überlingen (Ende Februar: 2.824). In dieser Zahl sind sowohl neuangekommene Personen berücksichtigt als auch rück- und weitergereiste. Geflüchtete aus der Ukraine, die privat keine Bleibe finden, wohnen in durch die kommunale Seite organisierten und bereitstellten Unterkünften. So lebten Ende Februar 351 Ukrainerinnen und Ukrainer in der Obhut des Landkreises. Auch Städte und Gemeinden des Landkreises stellen kommunale Unterkünfte bereit oder kümmern sich um Wohnraum für die vor dem Krieg geflüchteten Menschen, daher ist die tatsächliche Zahl Geflüchteter in kommunaler Unterbringung höher.

Der Bodenseekreis betreibt an mehreren Standorten Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen. In dieser sogenannten vorläufigen Unterbringung wohnen die Menschen in Mehrbettzimmern mit Gemeinschaftsküchen und -bädern. Aktuell sind das 793 Personen (Vormonat: 796).   

Wegen der großen Zahl der zu versorgenden Menschen aus aller Welt reichen die Kapazitäten in den vorhandenen regulären Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises nicht aus. Deshalb muss der Landkreis viele Menschen in Notunterkünften in provisorisch hergerichteten Sporthallen oder anderen Gebäuden beherbergen. Aktuell sind das 415 Menschen (in Klammern Belegungsstand aktuell):
 

  • Seldner-Halle Tettnang-Kau (44 Personen)
  • Grundschule Immenstaad (36 Personen)
  • Festhalle Langenargen (71 Personen)
  • Parkturnhalle Kressbronn (57 Personen)
  • Alte Gymnasialturnhalle Überlingen (52 Personen)
  • Stiftung Liebenau (65 Personen)
  • Kreissporthalle Berufsschulzentrum Friedrichshafen (78 Personen)
  • Cap-Rotach (12 Personen)

Neue Gemeinschaftsunterkünfte

Der Kreistag des Bodenseekreises hat am 14. März 2023 den Bau von zwei Gemeinschaftsunterkünften in der Schwabstraße in Friedrichshafen beschlossen. Nun erarbeitet die Kreisverwaltung die detaillierte Bauplanung. Geplant ist, das Gelände hinter dem dortigen Polizeirevier vom Land für mindestens zehn Jahre zu pachten. Die ersten Planungsskizzen sehen zwei Gebäude mit größenordnungsmäßig 125 Plätzen vor. Die auf rund fünf Millionen Euro geschätzten Kosten werden vom Land getragen. Eine neue Gemeinschaftsunterkunft ist außerdem im ehemaligen Salemer Rathaus in Neufrach mit rund 80 Plätzen entstanden. Hier sollen nun noch im März die ersten Menschen eine Bleibe finden.

Wie geplant, wird der Landkreis zudem die Seldnerhalle in Tettnang-Kau mit bis zu 86 Plätzen bis Ende April zurückrüsten und sie wieder der Stadt überlassen. Die Halle wurde nach Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine vom Landkreis als erste Notunterkunft ertüchtigt und diente zunächst auch als Aufnahmezentrum, um Geflüchtete, die sich hilfesuchend an die Kreisbehörde gewendet haben, erstversorgen zu können.

Gastfamilien für jugendliche Geflüchtete gesucht

Aktuell leben 60 unbegleitete minderjährige Geflüchtete im Landkreis, die ohne Eltern oder sorgeberechtigte Angehörige nach Deutschland gekommen sind. Das Jugendamt des Bodenseekreises sucht deshalb dringend Gastfamilien. In der Regel handelt es sich um Jungs zwischen 13 und 17 Jahren. Mit der Unterstützung ihrer Gasteltern sollen sie gestärkt werden, Deutsch zu lernen, zur Schule zu gehen und einen Schulabschluss zu machen, um sie so auf ein selbstständiges Leben vorzubereiten. Wer helfen möchte, kann sich unter Tel. 07541 204-5646 oder -5058 sowie per E-Mail unter jugendamt@bodenseekreis.de an das Jugendamt wenden.

Informationsportale des Landkreises für Geflüchtete und Menschen, die helfen wollen:
www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht 
https://integreat.app/bodenseekreis/de