Die parallel zur B31 verlaufende Strecke zwischen Friedrichshafen und Eriskirch wird eine Fahrradstraße. Das haben die Straßenverkehrsbehörden des Landratsamtes Bodenseekreis und der Stadt Friedrichshafen in einer rechtlichen Anordnung verfügt. Auf dem knapp 1,5 Kilometern langem Teilstück ist bereits viel Radverkehr unterwegs. Nun wird das Radfahren aber noch sicherer gemacht, denn es gilt Tempo 30 und der Grundsatz, dass der Radverkehr Vorrang hat. Auch das Verbot für Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme für den landwirtschaftlichen Verkehr, bleibt bestehen.
Im Vorfeld haben das Landratsamt, die Stadt Friedrichshafen und die Gemeinde Eriskirch gemeinsam mit der Polizei die Standorte der einzelnen Verkehrsschilder bestimmt. Sobald die Schilder bestellt und installiert sind, gelten die Verkehrsregeln einer Fahrradstraße.
Das heißt, dass der bisher erlaubte Verkehr die Straße weiterhin nutzen darf. Allerdings muss er neben der Beschränkung auf Tempo 30 auch besonders auf die Radfahrerenden achten. Während auf anderen Straßen Fahrräder nur nebeneinander fahren dürfen, wenn der Verkehr nicht behindert wird, dürfen Radlerinnen und Radler auf einer Fahrradstraße immer nebeneinander fahren. Hier gilt der Grundsatz, dass der Kraftfahrzeugverkehr die Radfahrenden dabei nicht behindern darf.
Fotos: Landratsamt Bodenseekreis